»Weil Frau es sich mehr als verdient hat«

08.06.2022, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

SMJusDEG stellt aktuelle Studie zum Gender Pay Gap in Sachsen vor

Heute hat die Staatssekretärin des Sächsischen Ministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Dr. Gesine Märtens im Rahmen des »Modellprojekts Entgeltgleichheit« gemeinsam mit Forscherinnen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) die Ergebnisse deren aktualisierter Gender Pay Gap-Studie mit dem Titel »Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede in Sachsen in Zeiten der Corona-Pandemie« vorgestellt.
Es handelt sich dabei um die Fortschreibung einer Untersuchung des IAB aus dem Jahr 2019. Analysiert wird der Gender Pay Gap für Vollzeitbeschäftigte in Sachsen und in den sächsischen Landkreisen im Vergleich mit Deutschland in den Jahren 2019 und 2020.

Dabei zeigt sich, dass sich die der Lohnlücke zugrundeliegenden Einflussfaktoren jedenfalls in der ersten Pandemiewelle nicht verändert haben und im einstelligen Bereich liegt. Zudem bestätigt sich der Befund, dass vollzeitbeschäftigte Frauen in Sachsen zwar aufgrund ihrer besseren lohnbestimmenden Merkmalsausstattung mehr verdienen müssten als Männer, aber tatsächlich knapp zwölf Prozent weniger verdienen.
Staatssekretärin Dr. Gesine Märtens: »Frauen haben ein Recht auf gerechte und gleiche Entlohnung. Jedes Prozent Unterschied ist definitiv eines zuviel – auch in Sach-sen. Unser Ziel muss es sein, diese unakzeptable Entgeltlücke in Gänze zu schließen. Die Studie zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden zeigt klar, dass Frauen in Sachsen immer noch im Schnitt 11,7 Prozent (bereinigter gender-Pay-Gap 2020) weniger verdienen und wir weiter aktiv dafür kämpfen müssen eine Gleichstellung in der Arbeitswelt herzustellen. Gerade auch die Corona-Krise, in der viele, mehrheitlich weibliche Beschäftigte in systemrelevanten Berufen wie der Alten- und Krankenpflege, der Kinderbetreuung oder im Einzelhandel für unser aller Wohl hart gearbeitet haben, macht uns allen deutlich: Wir müssen die Diskussion um gerechte Löhne endlich konsequent führen.«

An diesem Punkt setzt das Modellprojekt Entgeltgleichheit des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung an, das Maßnahmen zur Informa-tion und Beratung über Entgeltgleichheit und Entgelttransparenz für Beschäftigte in Sachsen vorsieht und für das die Studie eine wichtige Bestandsaufnahme ist.

Dazu Staatssekretärin Dr. Gesine Märtens: »Um die Entgeltlücke endlich zu schließen, ist ein Bündel unterschiedlichster Maßnahmen aller politischen und wirtschaftlichen Akteurinnen und Akteure notwendig. Unser Modellprojekt Entgeltgleichheit soll dazu als Informations- und Beratungsquelle einen Beitrag leisten. Die Studienergebnisse sind demnächst auf unseren Webseiten interaktiv einsehbar. Hier finden Beschäftigte und Arbeitgebende dann auch weiterführende Informationen.«

Hintergrund

Gleiche oder gleichwertige Arbeit muss Frauen und Männern gleich vergütet werden. Obgleich das Gebot der Entgeltgleichheit europarechtlich und verfassungsrechtlich ga-rantiert ist, besteht die geschlechtsspezifische Entgeltlücke – der sog. Gender Pay Gap – durchgängig fort. Auch wenn sie sich in Deutschland seit Jahren verringert hat, erhalten Frauen in Deutschland im Jahr 2021 nach Angabe von DESTATIS immer noch durchschnittlich brutto 18 Prozent weniger Stundenlohn als ihre männlichen Kollegen. Diese sog. unbereinigte Lohnlücke zum Nachteil von Frauen im Freistaat Sachsen betrug 2021 sechs Prozent.

Damit ist sie in Sachsen, wie auch in anderen ostdeutschen Bundesländern, einstellig. Was im Vergleich mit dem bundesweiten Wert auf den ersten Blick auf gleichberechtigtere Chancen von Frauen in Sachsen hindeutet, erweist sich jedoch als Trugschluss. Dass vollzeitbeschäftigte Frauen in Sachsen mehr verdienen müssten, ergibt sich aus der Berechnung der sog. bereinigten Lohnlücke, also dem Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien, der für gewöhnlich niedriger ausfällt.

Anders jedoch in Sachsen, wo dieser bereinigte Gender Pay Gap laut der vorgelegten Studie des IAB im Jahr 2020 bei 11,7 Prozent gegenüber dem unbereinigten Gender Pay Gap von 7,6 Prozent lag. Die Differenz zeigt, dass Frauen bezüglich der in der Analyse berücksichtigten lohnbe-stimmenden Faktoren besser qualifiziert sind als Männer. Dies gilt insbesondere für den ausgeübten Beruf und die Qualifikation. Sie müssten damit sogar ein höheres Entgelt als Männer erhalten. Dieses Ergebnis spricht der IAB-Studie zufolge für das Vorhandensein institutioneller und kultureller Rahmenbedingungen, die zu einer Benachteiligung von Frauen und zu geringeren Löhnen führen. Maßnahmen zum Abbau dieser Benachteili-gungen umfassen etwa die Förderung von Vereinbarkeit und Beruf auch für Väter oder die Veränderung des sog. »Gender Pay Gap in den Köpfen«, demzufolge geringere Frauenlöhne als gerecht empfunden werden.

Weitere Informationen zum Modellprojekt Entgeltgleichheit und der Studie sind abrufbar unter https://lsnq.de/equalpay


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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