Energie- und Klimaschutzminister Günther: »Das Gesetzespaket des Bundes ist ein Sprung nach vorn«

08.07.2022, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Bundesrat hat heute zahlreiche Gesetzesvorhaben für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien verabschiedet. Aus diesem Anlass sagte Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther:

»Das Gesetzespaket ist ein Sprung nach vorn. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist jetzt definiert als überragendes öffentliches Interesse, das auch der öffentlichen Sicherheit dient. Das ist ein großer Wurf.

Das Zwei-Prozent-Flächenziel ist notwendig, um zu erfüllen, was auch in Sachsen dringend geboten ist: Wir brauchen wirksamen Klimaschutz. Wir wollen Energie- und Industrieland bleiben. Wir müssen unabhängig von fossilen Energieimporten aus Russland werden.

Wir müssen bis 2032 zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen. Das ist möglich und nötig. Denn wenn Sachsen das nicht macht, kommen wir in ein Verfahren, das wir nicht mehr in der Hand haben. Entweder wir gestalten selbst oder wir werden gestaltet.

Das verbindliche Flächenziel erschließt dem Freistaat zusätzliche wirtschaftliche Chancen. Sachsen ist Energieland. Sachsen wird also von der Energiewende profitieren. Unternehmen werden viel stärker als heute preiswerten regionalen Grünstrom beziehen. Anlagenbauer, Handwerk, Mittelstand werden über Aufträge von der Energiewende profitieren. Auch der sächsischen Solarindustrie wird die beschleunigte Energiewende einen Push geben. Die sächsischen Solarhersteller sind der Kern für die europäische Solar-Renaissance.«

Zum künftigen Umgang mit sächsischen Regelungen zum Ausbau der Windenergie sagte Günther: »Unsere sächsischen Ausbauziele stammen von 2019. Sie sind mit den sächsischen Regelungen zu schaffen. Aber die Flächenziele des Bundes sind mit den bestehenden Restriktionen in Sachsen nicht zu erfüllen. Zu diesen Beschränkungen gehört die 1000-Meter-Regel. Wie wir die sächsischen Regeln anpassen, darüber wird in den kommenden Wochen und Monaten zu sprechen sein. Übrigens erhöht eine pauschale Abstandsregel nicht die Akzeptanz. Akzeptanz wird unter anderem durch die Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Anlagen gefördert. Hier geht das Gesetzespaket des Bundes einen wichtigen Schritt voran.«

Zur Möglichkeit, dass Bundesländer Teile ihrer Verpflichtung, Flächen für Windenergie auszuweisen, im Rahmen von Staatsverträgen an andere Bundesländer abgeben können, sagte Günther: »Eine Übertragung von Flächen ist für mich ganz klar kein Thema. Eine Übertragung von Flächen wäre schädlich für Sachsen. Denn das hieße, die riesigen wirtschaftlichen Chancen der Energiewende auszuschlagen. Das wäre ein Deindustrialisierungsprogramm für Sachsen.«

Das im Bundesrat beschlossene Energiepaket sieht Verbesserungen und Erleichterungen unter anderem für Mieterstromprojekte, Bürgerenergiegenossenschaften und besondere Formen der Photovoltaik vor. Dazu Günther: »Wir haben uns in Sachsen immer wieder für Bürgerenergiegenossenschaften und besondere Solaranlagen stark gemacht, für schwimmende Solaranlagen auf Tagebauseen etwa oder für Anlagen, die Stromerzeugung und landwirtschaftliche Nutzung auf ein und derselben Fläche möglich machen. Ich freue mich, dass sich sächsische Anliegen im Energiepaket wiederfinden. Mieterstromprojekte haben es jetzt einfacher zu wachsen. Für Bürgerenergiegenossenschaften wurde der Rahmen erweitert. Und die Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen Erneuerbarer-Anlagen wird gestärkt. All das fördert die Akzeptanz, die Beteiligung und die Dezentralisierung der Energiewende.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Burkhard Beyer
Telefon: +49 351 564 20013
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: Burkhard.Beyer@smekul.sachsen.de
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