Kabinett beschließt Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024 – solide finanzielle Ausstattung für die weitere Entwicklung Sachsens

12.07.2022, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kabinett hat den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt der Jahre 2023/2024 beschlossen. Insgesamt stehen im Jahr 2023 rund 24,0 Milliarden Euro sowie im Jahr 2024 rund 24,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Haushaltsvolumen in den beiden nächsten Jahren liegt damit um insgesamt rund 5,7 Milliarden Euro höher als im Doppelhaushalt der Jahre 2021/2022.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Der Beschluss des Haushaltsentwurfs der Regierung im Kabinett ist ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zur rechtzeitigen Verabschiedung durch den Sächsischen Landtag. Nach sehr intensiven Beratungen ist es dabei gelungen, in vielerlei Hinsicht einen Kompromiss innerhalb der Staatsregierung zu finden. Der Haushaltsentwurf der Jahre 2023 und 2024 stellt sicher, dass im Freistaat zahlreiche bestehende und neue Vorhaben in Wirtschaft und Wissenschaft, Bildung und Kultur, Gesellschaft und Umwelt vorangebracht werden können. Auch die innere Sicherheit in Sachsen stärken wir mit mehr Stellen für Polizisten.«

Das Haushaltsvolumen in den Jahren 2023/2024 erreicht ein Rekordniveau und beruht auf erwarteten, deutlich gestiegenen Steuermehreinnahmen und auf hohen Entnahmen aus den Reserven des Freistaates in Höhe von insgesamt rund 2,0 Milliarden Euro. Zur Finanzierung der Ausgaben sind außerdem Erhöhungen des Grunderwerbsteuersatzes von momentan 3,5 Prozent auf 5,5 Prozent ab dem Jahr 2023 und der Wasserentnahmeabgabe ab dem Jahr 2024 vorgesehen.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Mit dem kommenden Doppelhaushalt finanzieren wir ein hohes Ausgabevolumen nochmals mit einem Rückgriff auf Reserven. Die Reserven sind dann allerdings weitgehend aufgebraucht. Ob die Steuereinnahmen in Zeiten von Corona, Ukraine-Krieg und Inflation weiter sprudeln, bleibt abzuwarten.«

In den kommenden beiden Jahren wird der Freistaat über vier Milliarden Euro investieren. Die Investitionsausgaben steigen stark an, da unter anderem viele Baumaßnahmen wie beispielsweise im Bereich der Hochschulmedizin, der Förderung des Schulhaus- und Wohnungsbaus fortgeführt oder neu begonnen werden. Außerdem steigen die investiven Schlüsselzuweisungen an die sächsischen Kommunen, aus denen etwa Baumaßnahmen an Gemeindegebäuden und Spiel- und Sportplätze finanziert werden. Die Investitionsquote steigt damit von 14,4 Prozent im Jahr 2022 auf 17,4 bzw. 16,5 Prozent in den Jahren 2023 und 2024.

Neben den Mitteln im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes erhalten die Gemeinden, Landkreise und Städte in den kommenden beiden Jahren auch weitere umfangreiche Zuweisungen des Freistaates. Die Mittel für die kommunale Ebene werden sich insgesamt auf jeweils circa acht Milliarden Euro belaufen, so dass rund ein Drittel des Staatshaushaltes wieder an die sächsischen Kommunen fließen wird.

Ab dem Jahr 2023 ist keine pandemiebedingte Aufnahme neuer Schulden mehr vorgesehen. Es beginnt der Einstieg in die vorgesehene Tilgung der Notlagenkredite, so dass diese Belastungen auch mit Blick auf zuletzt bereits steigenden Kreditzinsen nicht weiter in die Zukunft geschoben werden. Auch die Zuführungen zum Generationenfonds als wichtiges Vorsorgeinstrument für die langfristig hohen Pensionslasten des Freistaates werden vollumfänglich fortgeführt.

Die Anzahl der Stellen erhöht sich von 94.139 im Haushaltsjahr 2022 im Regierungsentwurf auf 95.473 im Jahr 2023 bzw. 96.474 im Jahr 2024. Die zusätzlichen Stellen verteilen sich dabei über alle Ressorts. Schwerpunkte wurden in den Bereichen Bildung, innere Sicherheit, Digitalisierung und Sicherstellung der Ausbildung gesetzt.

Insgesamt gibt es 730 neue Stellen für Lehrer und außerdem die Möglichkeit, auf bestehenden Lehrerstellen bis zu 453 Schulassistenten dauerhaft für den Schuldienst zu binden. Die Berufsakademie erhält 50 neue Stellen. Zur Umsetzung des »Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken« werden an den Hochschulen 219 neue Stellen geschaffen. Die Polizei wird um 518 Stellen verstärkt. Der Bereich der Justiz wächst um 120 Stellen. Um die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben, werden für diese wichtige Zukunftsaufgabe insgesamt 198 neue Stellen ausgebracht.

Der Regierungsentwurf wird jetzt dem Sächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber zugeleitet und soll unmittelbar nach dem Ende der Sommerferien am 29. August 2022 in erster Lesung ins Parlament eingebracht werden.


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