Klimamillionen werden ausgezahlt

29.03.2023, 12:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landkreise und kreisfreie Städte bekommen Mittel für Energiewende, Klimaschutz und Klimaanpassung

In den kommenden Tagen erhalten die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte die Klimamillionen, das heißt je eine Million Euro als Zuweisung für Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende und Klimaanpassung. Basis ist das Gesetz über das Kommunale Energie- und Klimabudget (KomEKG), das am 20.12.2022 durch den sächsischen Landtag verabschiedet wurde. Mit den sogenannten Klimamillionen können Investitionen insbesondere in Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, in klimaschonende Mobilität, im Bereich Energieeinsparung und Energieeffizienz oder in die Anpassung an die Klimakrise finanziert werden. Auch 2024 werden die Landkreise und kreisfreien Städte die Klimamillionen erhalten.

Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther: »Wir unterstützen die sächsischen Kommunen bei der Energiewende, beim lokalen Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Die Kommunen sind mit ihren Aufgaben, ihren Unternehmen und ihrer Infrastruktur ganz wichtige Akteure. Hier wohnen die Menschen, die von den Folgen der Klimakrise, von Überhitzung und Starkregen betroffen sind. Hier wird entschieden, wie Mobilität, regionale Energieversorgung oder Neubauviertel morgen aussehen. Ob Photovoltaik auf der Schule, Geothermie für den Betriebshof, ob Dienstfahrräder, Ladesäulen, Entsiegelung von Flächen oder Wasseraufbereitung: Die Klimamillionen sind ein einfaches, transparentes und breit nutzbares Instrument. Die Klimamillionen sind so angelegt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ihre Vorhaben hebeln können, indem sie unsere Zuweisung mit anderen Mitteln kombinieren. Die Klimamillionen sind ein wichtiges Instrument, um unser alltägliches Lebensumfeld nachhaltiger und zukunftsfester zu machen. Wir haben hier eine Forderung der kommunalen Ebene aufgegriffen. Nicht der Freistaat gibt vor, was gefördert wird, sondern die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Entscheidungshoheit.«

Die Klimamillionen können flexibel eingesetzt und in einem transparenten Verfahren auch an Gemeinden und kommunale Unternehmen weitergereicht werden. Mit der Zuweisung dürfen auch Maßnahmen für die Vorbereitung und Unterstützung der Investitionen oder für den Ausbau von Wissen und Wissenstransfer finanziert und Bürgerbeteiligungsangebote unterstützt werden. Eine Kombination mit Drittmitteln, z. B. Fördermitteln, ist ausdrücklich erlaubt und ermöglicht es den Kommunen, mit den Mitteln weitere Gelder für ihre Projekte vor Ort zu akquirieren.

Neben den Klimamillionen entwickelt das SMEKUL derzeit weitere Maßnahmen, um die Kommunen zu unterstützen, einen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten und die Anpassung an die Klimakrise zu verbessern. Unter anderem sollen die Vernetzungs- und Beratungsangebote für Kommunen ausgebaut werden. Hierzu sollen die Sächsische Energieagentur SAENA und das Fachzentrum Klima am Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gestärkt und erfolgreiche Instrumente wie das kommunale Energiemanagement weiterentwickelt werden.

Die Klimamillionen werden zum 31. März ausgezahlt und dürfen laut Verwaltungsvorschrift für folgende Investitionen eingesetzt werden:

1. Errichtung und Ausbau von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (einschließlich Nutzung von Speichern und Systemen zur intelligenten Steuerung von Bereitstellung und Nutzung), auch zur Resilienz gegenüber hohen Energiekosten (zum Beispiel Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden oder Nutzung von Geothermie)

2. klimaschonende Mobilität (zum Beispiel Umstellung des kommunalen Fuhrparks einschließlich Bereitstellung der dafür benötigten Ladeinfrastruktur, Verbesserungen für die Fahrradmobilität),

3. Energieeinsparung und Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz, auch zur Resilienz gegenüber hohen Energiekosten und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, sowie Beförderung von Sektorenkopplung und Synergieeffekten (zum Beispiel effizientere Nutzung von Wasser, Wasseraufbereitung, Flächenrecycling, effizientere Gebäudetechnik oder technische Prozesse, Nutzung von Abwärme),

4. Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimaveränderungen (zum Beispiel Regenwassermanagement, verbesserter Wasserrückhalt, auf Dürresituationen und Starkregen angepasste ökologische Gewässerunterhaltung und naturnahe Gewässerentwicklung von Oberflächengewässern, angepasste Gebäudekörper, Entsiegelung).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Burkhard Beyer
Telefon: +49 351 564 20013
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: Burkhard.Beyer@smekul.sachsen.de
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