Polizei braucht modernste Ermittlungsmethoden und illegale Migration muss effektiver begrenzt werden –Innenminister Schuster zu den Ergebnissen der gestrigen Konferenz der Innenminister der Union
07.09.2023, 13:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Innenminister der Union (B-Länder) kamen gestern in Frankfurt am Main zur diesjährigen B-Innenministerkonferenz zusammen. Dabei überzeugten sie sich im Rahmen einer simulierten »Terrorlage Rechts« der hessischen Polizei davon, wie die Anwendung modernster Analyse-Werkzeuge und digitaler Einsatzmittel die Polizistinnen und Polizisten bei der erfolgreichen Bewältigung eines Einsatzgeschehens wirksam unterstützen können.
Modernste Ermittlungsmethoden
Innenminister Schuster: »Unsere Sicherheitsbehörden brauchen zeitgemäße Ermittlungswerkzeuge. Gerade bei der fortschreitenden Digitalisierung müssen wir technologisch den Straftätern immer einen Schritt voraus sein, um Verbrechen zu bekämpfen und die Bürger vor Straftaten zu schützen. Dazu müssen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung intensiv nutzen.«
Mit Hinblick auf dringend benötigte moderne Ermittlungswerkzeuge der Sicherheitsbehörden hat die B-IMK einen »Zehn-Punkte-Plan« (Anlage) mit konkreten Umsetzungsforderungen an die Bundesregierung beschlossen.
Schuster weiter: »Gerade um Kindesmissbrauch und andere schwerste Straftaten erfolgreich zu bekämpfen, braucht es die Verkehrsdatenspeicherung. Die Bundesinnenministerin hat in der IMK vergangenen Dezember die Position sämtlicher Länder-Innenminister bezüglich der Verkehrsdatenspeicherung geteilt. Leider konnte sie sich jedoch bislang nicht gegenüber dem Bundesjustizminister durchsetzen. Ergänzend brauchen wir zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs auch eine Meldepflicht der Internetprovider über Missbräuche nach amerikanischem Vorbild. Die Pläne der EU, Einschränkungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Bereich der Strafverfolgung vorzunehmen, lehnen wir ab. Die von unseren Ermittlern auszuwertenden Daten werden immer umfangreicher. Zum erfolgreichen Kampf gegen Straftäter brauchen sie jede mögliche technische Unterstützung.«
Effektivere Begrenzung illegaler Migration
Neben dem Fokus auf modernen Ermittlungsmethoden widmete sich die B-IMK der effektiveren Begrenzung der illegalen Migration. Die Kommunale Ebene ist fast an den Grenzen ihrer Aufnahmekapazitäten angekommen und die Möglichkeiten zur Integration sind schon längst erschöpft. Dabei ist ein Ende der starken Zugangszahlen nicht abzusehen.
Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, war Gast der B-Innenministerkonferenz. Mit ihm tauschte sich die B-IMK über die Intensivierung der Kontrollmöglichkeiten, den Kampf gegen Schleuserkriminalität und die Rückkehr zu ordnungsgemäßen Verfahren der Einreise nach Europa aus.
Innenminister Armin Schuster: »Die Zahlen der illegalen Grenzübertritte sind in jüngster Zeit deutlich angestiegen. Dabei werden die Schleuser immer skrupelloser und nehmen weder Rücksicht auf die Migranten noch auf Unbeteiligte oder Polizisten. Seit letzter Woche hat die sächsische Polizei ihre Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen in den Grenzregionen deutlich erhöht. Wir dürfen nicht den Schleusern die Kontrolle darüber überlassen, wer zu uns kommt. Im Hinblick auf den hohen Migrationsdruck, der auf unseren Grenzen lastet, muss die Bundesinnenministerin spätestens jetzt Grenzkontrollen bei der EU notifizieren, um die europarechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Grenzkontrollen – so wie an der Grenze zwischen Bayern und Österreich – an unseren Grenzen zu Polen und der Tschechischen Republik endlich möglich werden; die tatsächliche Einführung von Grenzkontrollen ist damit noch nicht automatisch verbunden. Die zugangsstärksten Monate sind erfahrungsgemäß September bis November, darauf müssen wir besser vorbereitet sein. In der aktuellen Situation rechne ich mit deutlich mehr Migranten als auf dem Höhepunkt der sogenannten Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung der Notwendigkeit gehorcht und dabei zwei Koalitionspartner auf Bundesebene ihre parteipolitische Grundhaltung hintenanstellen und Realpolitik betreiben.«
Schuster weiter: »Vor dem Hintergrund der immer weniger funktionierenden Rücküberstellungen im Rahmen der sogenannten Dublin-Verfahren haben wir den Bund aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten der Einreiseverweigerung nach § 18 AsylG intensiv zu prüfen. Der Bundespolizei muss es möglich sein, auch Asylbegehrende, die aus einem EU-Mitgliedstaat einreisen, zurückzuweisen.
Daneben muss sich der Bund sachgerecht an der Unterbringung von Geflüchteten beteiligen. Wir erwarten, dass der Bund die Einrichtung von Bundesausreisezentren für vollziehbar Ausreisepflichtige unmittelbar an den deutschen Großflughäfen prüft. Nur er allein kann die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen setzen. Damit würde sich der Bund angemessen an der Unterbringung der hier ankommenden Ausreisepflichtigen beteiligen und in der Folge auch praktische Lösungen für die eigene Migrationspolitik finden müssen. Das wäre eine starke Entlastung der Kommunen.«
Am Schutz der Bevölkerung darf nicht gespart werden
Weiteres Thema am Rande der B-IMK war die neuerliche Kürzung des Etats des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024, nachdem bereits in den letzten Jahren dessen Etat reduziert wurde.
Armin Schuster: »Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist vieles ungewisser geworden. Wir haben nachdrücklich erfahren, dass wir uns auf Veränderungen und Gefahren vorbereiten und uns besser schützen müssen. Wer in dieser Situation den Bevölkerungsschutz als Sparbüchse nutzt, hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden. Im Übrigen widerspricht dies auch dem gemeinsam formulierten Ziel aus der IMK des vergangenen Jahres in Würzburg, den Bevölkerungsschutz neu auszurichten und zu stärken. Hier fordern wir die Bundesregierung dringend zur Nachbesserung auf!«