Die Entgeltlücke verkleinern: »Maßnahmenkatalog – Entgeltgleichheit in Sachsen« veröffentlicht

29.09.2023, 14:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit: Wie die geschlechtsspezifische Entgeltlücke, der sogenannte Gender-Pay-Gap, verkleinert, beziehungsweise beseitigt werden kann, behandelt der »Maßnahmenkatalog – Entgeltgleichheit in Sachsen« des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG). Der Katalog liegt ab heute in seiner finalen Fassung zum Download bereit und kann unter https://www.gleichstellung.sachsen.de abgerufen werden.

Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Eine gleichberechtigte und faire Bezahlung muss eine Selbstverständlichkeit sein. Doch die verfassungswidrige geschlechtsspezifische Lohnlücke ist in Sachsen Realität, obwohl Lohngerechtigkeit seit Jahrzehnten europa- und verfassungsrechtlich verankert ist. Nur eine Lohnlücke von null Prozent kann uns zufriedenstellen, denn gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit aller Beschäftigten nützt allen. Sie stärkt die Frauen und ihre Familien, trägt entscheidend zur Attraktivität von Unternehmen bei und belebt den Wirtschaftsstandort Sachsen insgesamt. Unser »Maßnahmenkatalog – Entgeltgleichheit in Sachsen« bündelt die Erkenntnisse unserer gemeinsamen Workshopreihe mit dem DGB »Gender Pay Gap in Sachsen«. Dass die Vorschläge umgesetzt werden und wirken, kann nur gelingen, wenn wir gemeinsam dafür sorgen.«

Der »Maßnahmenkatalog – Entgeltgleichheit in Sachsen« ist ein Ergebnis der vierteiligen Workshopreihe »Gender Pay Gap in Sachsen«. Die Workshops haben von November 2022 bis Juni 2023 im Rahmen des Modellprojektes Entgeltgleichheit des SMJusDEG stattgefunden. Organisiert und umgesetzt wurden sie in Zusammenarbeit mit dem DGB Sachsen.

Ausgangspunkt für das Modellprojekt Entgeltgleichheit des SMJusDEG ist eine Studie zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden in Sachsen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur (IAB) von 2022. Die Analysen des IAB hat das SMJusDEG als interaktive Gender-Pay-Gap-Landkarte für Sachsen anschaulich virtuell umgesetzt und aktualisiert diese regelmäßig: https://lsnq.de/GPGSachsen

Bereits die Studie des IAB stellte fest, dass die Ursachen der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede in Sachsen vielfältig und miteinander verschränkt sind. Ausgehend davon stellt nun der Katalog in drei Handlungsfeldern verschiedene Möglichkeiten dar, wie Entgeltgleichheit im Freistaat Sachsen erreicht werden kann. Die Vorschläge richten sich dabei nicht nur an Arbeitgebende und Arbeitnehmende, sondern auch an Interessenverbände, Politik und Verwaltung.

Die drei im Katalog identifizierten Handlungsfelder lauten »Erziehung, Bildung und Wissensmanagement«, »Arbeit und Beschäftigung« sowie »Vereinbarkeit von Berufstätigkeit mit Familien- und Pflegeaufgaben«.

Das SMJusDEG plant, die Umsetzung des Maßnahmenkataloges in den drei Handlungsfeldern noch in diesem Jahr voranzubringen und will sich dazu ab dem vierten Quartal 2023 mit den jeweils zuständigen Ressorts sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern abstimmen.

Zusätzlich bereitet das SMJusDEG das Vergabeverfahren zu einer Teilzeitstudie für Sachsen vor. Aus Gleichstellungsperspektive soll sie die Motivationen für Teilzeit und etwaige Optionen zur Erhöhung des Erwerbsumfangs von teilzeitbeschäftigten Frauen untersuchen.

Geplant ist außerdem eine Fachveranstaltung mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an der Schnittstelle Gleichstellung am Arbeitsmarkt zum Thema Aufwertung von eher als frauentypisch wahrgenommenen Berufen, insbesondere von sozialen Dienstleistungen.

Weitere Informationen unter: www.gleichstellung.sachsen.de/entgeltgleichheit-4638.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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