Afrikanische Schweinepest: Sperrzonen zur ASP-Bekämpfung werden erstmals verkleinert

06.05.2024, 13:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »Erster Meilenstein bei der Bekämpfung der Tierseuche ist erreicht!«

Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen wird ein erster Meilenstein erreicht! Erstmals seit Ausbruch der Tierseuche werden die Sperrzonen erheblich verkleinert. Dem im Vorfeld gestellten Antrag Sachsens hat die Europäische Kommission vergangene Woche zugestimmt. Damit können weite Teile des Landkreises Meißens aus einer Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die Durchführungsverordnung angepasst. Die Sperrzone II wird in zwei Zonen geteilt. Eine Sperrzone II erstreckt sich ab sofort auf eine kleine Fläche im Landkreis Meißen und im Norden des Landkreises Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. Sie verläuft westlich der Autobahn A13 zwischen Wilsdruff und Radebeul um Süden, Coswig und Großenhain im Westen und der Bundesstraße B98 im Norden. Eine zweite Sperrzone II umfasst den Norden der Landkreise Bautzen und Görlitz und verläuft entlang der Grenze zu Polen im Osten und Süden des Landkreises Görlitz. Sie wird im Süden von der Autobahn A4 und der Bundesstraße 178 begrenzt und endet in Zittau. Die Sperrzone I genannte Pufferzone bleibt fast in der bisherigen Größe bestehen. Ein kleiner Teil der Pufferzone im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge zwischen Tharandt und dem Hohwald wird gänzlich aufgehoben. Die Änderung der entsprechenden Allgemeinverfügung wird von der Landesdirektion Sachsen zeitnah veröffentlicht.

Sachsens für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Dass wir nach über drei Jahren die Restriktionszonen erheblich verkleinern können, ist das Ergebnis einer intensiven und gemeinsamen Bekämpfung der Tierseuche. Ich danke allen Beteiligten in den Behörden - vor allem in den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in den Landkreisen, in der Jägerschaft und in der Landwirtschaft für ihr Engagement und ihr Durchhalten. Wir sind diesen harten Weg gemeinsam gegangen und können erstmals Restriktionen aufheben. Damit erreichen wir einen ersten Meilenstein bei der Bekämpfung der Tierseuche. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir diesen erfolgreichen Weg fortsetzen werden. Ich hoffe, dies ist der Anfang vom Ende der ASP in Sachsen. Jetzt gilt es, die Seuche in den Landkreisen Bautzen und Görlitz weiter zurückzudrängen. Wir bleiben wachsam und aktiv. Alle Bekämpfungsmaßnahmen werden fortgesetzt. Die Tierseuche ist erstmals auf ein kleineres Gebiet zurückgedrängt, getilgt ist sie jedoch noch nicht.«

In den ab sofort nicht mehr zur Sperrzone II zählenden Gebieten entfallen die verschärften Auflagen für Land- und Forstwirtschaft, Jägerschaft und allgemeine Öffentlichkeit. Es gelten nunmehr dort die »milderen« Auflagen für die Sperrzone I.

Von allgemeiner Entspannung kann jedoch noch nicht gesprochen werden. Aktuell kämpfen die Landkreise Bautzen und Görlitz weiterhin gegen aktive Seuchengeschehen in und um die Tagebaurestflächen bei Spreetal und Boxberg.

So bleibt es außerordentlich wichtig, die Gesundheit der Schwarzwildpopulation in den Sperrzonen intensiv zu überwachen. Funde von verendeten Tieren müssen weiterhin den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Landkreise gemeldet werden. Die Wildabwehrzäune zur Eindämmung der ASP bleiben derzeit noch in ihren bisherigen Verläufen bestehen. Das gilt auch für die Schutzkorridore im Westen, Norden und Osten der Restriktionszonen.

Sollte sich der positive Trend der ASP-Bekämpfung weiter fortsetzen, könnten in einem zweiten Schritt weitere Anträge zur Verkleinerung von Sperrzonen bereits im Juni 2024 gestellt werden. Dafür muss die Feststellung der ASP-Fälle mindestens ein Jahr zurückliegen. Voraussetzung ist zudem, dass auch in den Gebieten, in denen zuletzt keine neuen Fälle festgestellt wurden, intensiv Fallwildsuche und Entnahme betrieben werden. Es bleibt weiterhin Ziel, die Schwarzwildpopulation flächendeckend abzusenken, um dem ASP-Virus den Wirt zu entziehen.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2353 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind aber nur noch 196 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022 und 2023 einzelne Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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