Start der elektronischen Verfahrensakte am Sächsischen Oberverwaltungsgericht am 6. Mai 2024

06.05.2024, 13:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Medieninformation 10/2024

Am Oberverwaltungsgericht werden alle ab heute neu eingehenden Verfahren nur noch elektronisch geführt. Das Oberverwaltungsgericht ist damit das erste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen, das die elektronische Gerichtsakte führt. Die anderen drei Verwaltungsgerichte folgen noch in diesem (Verwaltungsgericht Dresden) oder im Laufe des nächsten Jahres (Verwaltungsgericht Leipzig und Chemnitz). Damit wird § 55b Abs. 1a Satz 1 VwGO entsprochen, wonach ab dem 1. Januar 2026 sämtliche Gerichtsakten elektronisch geführt werden müssen.

Norma Schmidt-Rottmann
– Pressesprecherin -


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Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Pressesprecherin Norma Schmidt-Rottmann
Telefon: +49 3591 2175 407
Telefax: +49 3591 2175 500
E-Mail: pressesprecher@ovg.justiz.sachsen.de

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