Staatsminister Schuster nach Herbstkonferenz der Innenminister: »Brauchen Migrationswende«

06.12.2024, 15:36 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Einigung auf Sicherheitspaket

Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Der Einigung zu Sicherheitsmaßnahmen und Befugnissen der Sicherheitsbehörden gingen schwierige Verhandlungen voraus. Dass die Konferenz aber gemeinsame Lösungen gefunden hat, zeigt, dass das auch mit der Bundesregierung möglich wäre. Ich erwarte, dass die Bundesregierung nun endlich den Vermittlungsausschuss anruft, damit wir das Sicherheitspaket nach den Anschlägen von Mannheim und Solingen zu dem machen können, was es bringen soll: Ein Plus an Sicherheit für die Bevölkerung.«

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen brachte eine Beschlussvorlage zur Neuregelung des Sicherheitspaketes ein. Die Innenministerkonferenz weist darauf hin, dass es zusätzlicher Befugnisse für die Sicherheitsbehörden bedarf, die den aktuellen Herausforderungen gerecht werden. Es geht darum, dass die Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene weniger auf die Hinweise auswärtiger Dienste angewiesen sind. Die Innenminister der Länder fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen der die gesetzliche Umsetzung einer Mindestspeicherfrist von sechs Monaten vorsieht. Die Innenministerkonferenz bittet den Bund, zu prüfen, ob im Strafgesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz für geeignete Delikte ein Verbot des Führens von Waffen und Messern als Maßregel der Sicherung und Besserung eingeführt werden kann. Auch sollen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um biometrische Daten mit im Internet frei zugänglichen Bilddateien abgleichen zu können. Der Bund soll zudem einen Echtzeitabgleich von biometrischer Gesichtserkennung ermöglichen. Auch soll künftig für Körperschaften und Vereine, die ihren Finanzbedarf in erheblichem Umfang aus Quellen im Ausland decken und bei denen Extremismus-Verdacht besteht, eine Pflicht zur Offenlegung unmittelbarer und mittelbarer ausländischer Finanzierungsquellen gegenüber den zuständigen Sicherheits- und Finanzbehörden bestehen.

Die Innenministerkonferenz hat sich heute auf diese Beschlussfassung verständigt.

Keine Kurswende in der Migrationspolitik

Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Wir brauchen eine Migrationswende. Die Schritte, die andere Länder dabei gehen wollen, sind zu klein und zu zögerlich. Es ist daher mehr als bedauerlich, dass keine einstimmige Aufforderung an die Bundesregierung aus der Innenministerkonferenz bei diesem dominierenden Thema zustande gekommen ist. Für die Kommunen würde die Vollendung des Kurswechsels in der Migrationspolitik eine wichtige Entlastung bedeuten. Meine Erwartungen für einen restriktiveren Asylkurs – und damit verbunden die Chance für vernünftige Integration in den Kommunen – richten sich nun an eine neue Bundesregierung.«

Gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat Sachsen einen Beschlussvorschlag eingebracht, der u. a. folgende Maßnahmen zur weiteren Reduktion der irregulären Migration enthielt:

  • Grenzkontrollen und Zurückweisungen auch bei geäußertem Asylgesuch nach Drittstaatenregelung
  • Rückführung von Mehrfach- und Intensivstraftätern aus Afghanistan verstetigen
  • Armenien, Indien, Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten erklären
  • Bei Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent beschleunigte Asylverfahren
  • Der Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter aussetzen und freiwillige Bundesaufnahmeprogramm stoppen

Die Innenministerkonferenz konnte sich heute nicht auf diese Beschlussvorlage verständigen.

Zeitenwende im Bevölkerungsschutz umsetzen

Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Die Länder haben es seit 2022 immer wieder klar beziffert: Der Bund muss in den nächsten zehn Jahren insgesamt zehn Milliarden Euro im Bereich ziviler Verteidigung in den Schutz der Bevölkerung investieren. 100 Milliarden für die Bundeswehr ist richtig – aber null Euro für den Zivilschutz. Das geht nicht.«

Das Bundesland Hessen brachte eine Beschlussvorlage zum Bevölkerungsschutz ein, deren Ziel eine gesamtgesellschaftliche Verteidigungsfähigkeit ist. Dazu gehört die Bereitstellung substanzieller Haushaltsmittel zur adäquaten Stärkung des Bevölkerungsschutzes. Das im Rahmen der Umsetzung der »Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung« zwischen Bund und Ländern im Jahr 2007 vereinbarte Ausstattungskonzept ist erst zu knapp 71 % erfüllt.

Die Innenministerkonferenz bittet das Bundesinnenministerium darum, innerhalb der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass im Rahmen einer Änderung des Wehrdienstmodells geprüft wird, wie auch die Feuerwehren und Hilfsorganisationen in personeller Hinsicht hiervon profitieren könnten. Darüber hinaus ist eine bundeseinheitliche Informationskampagne zur Stärkung der Selbstschutzkompetenzen der Bevölkerung unerlässlich, die über den erfolgreichen jährlichen Tag des Bevölkerungsschutzes hinausgeht.

Der Zivilschutz ist personell, sachlich und fachlich weiter auszubauen und der Nichtkombattantenstatus der Kräfte sicherzustellen.

Die Innenministerkonferenz hat sich heute auf diese Beschlussvorlage verständigt.


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