Zweckgesellschaft zur Verwaltung der Sachsen LB-Papiere hat Arbeit aufgenommen
02.07.2008, 11:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Finanz-Staatssekretär Wolfgang Voß hat heute den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags über organisatorische Einzelheiten der Fondsverwaltung der ehemaligen Sachsen LB-Portfolien unterrichtet. In den Verhandlungen mit der LBBW wurde am 12./13. Dezember 2007 in einem so genannten Eckwertepapier vereinbart, dass ein wesentlicher Teil der strukturierten Portfolien der Sachsen LB in eine Zweckgesellschaft überführt wird. Dieser Prozess wurde nach der Gründung der „Sealink Funding Limited“ und der Übertragung der Portfolien Mitte Juni erfolgreich abgeschlossen.
Staatssekretär Voß: „Wir hatten uns in den Verhandlungen mit der LBBW auf den Grundsatz „Halten der Papiere bis zur Endfälligkeit“ geeinigt. Damit verfolgen wir das Ziel, Verluste durch Verkäufe bei gestörten Marktverhältnissen zu vermeiden. Der Freistaat Sachsen hat für mögliche Ausfälle aus Bürgschaften zum Jahresabschluss 2007 Rücklagen gebildet. Nach wie vor ist es zu keinen Ausfällen in den Fonds gekommen. Ob, wann und in welcher Höhe gegebenenfalls mit Ausfällen zu rechnen ist, ist nach wie vor nicht vorherzusehen.“
Mit der Verwaltung der Zweckgesellschaft „Sealink Funding Limited“ mit Sitz in Dublin wurde die Firma Lehman Brothers Asset Management (Europe) Limited beauftragt. Bestellt wurde Lehman Brothers im Wege eines Auswahlverfahrens. Der Vermögensverwalter verwaltet die garantierten Vermögensgegenstände auf der Grundlage eines Vermögensverwaltungsvertrages. Vertragspartner sind dabei auf der einen Seite Lehmann Brothers und auf der anderen Seite die Zweckgesellschaft und der Freistaat im Benehmen mit der Landesbank Baden-Württemberg.
Für den Eintritt eines möglichen Garantiefalls wurde ein abgestuftes und klar strukturiertes Verfahren festgelegt: Wenn der Vermögensverwalter feststellt, dass die Voraussetzungen eines Garantiefalles vorliegen, ist der Vorgang einem Wirtschaftsprüfer vorzulegen, der vom Freistaat Sachsen im Benehmen mit den Darlehensgebern beauftragt wurde. Dieser Wirtschaftsprüfer ist das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, München. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt für den Freistaat gleichsam die Funktion eines Mandatars wie es aus dem Bürgschafts- und Garantiegeschäft des Freistaates bekannt ist. Der Wirtschaftsprüfer hat gegenüber dem Finanzministerium eine verbindliche Aussage zu treffen, ob die Rechtspflicht, aus der Garantie zahlen zu müssen, gegeben ist.
Der Freistaat bedient sich darüber hinaus bei seinen Kontrollaufgaben als Garant einer sogenannten „Vertrauensperson“, und zwar der SAM Sachsen Asset Management GmbH, Leipzig. Geschäftsführer der SAM sind der ehemalige LBBW-Manager Wolf-Dieter Ihle und der ehemalige Sonderbeauftragte des Kapitalmarktvorstandes der Sachsen LB Dr. Torsten Oetting. Die „Vertrauensperson“ hat die Aufgabe, die Einschätzungen des Verwalters und des Wirtschaftsprüfers für den Freistaat transparent zu machen und zu überprüfen. Außerdem ist die beauftragte Firma zur laufenden Berichterstattung verpflichtet.
Schließlich ist als weiteres Kontrollgremium ein Investmentkomitee vorgesehen, das aus dem Verwalter, jeweils zwei Vertretern des Garanten, der finanzierenden Banken sowie einem Vertreter des Wirtschaftsprüfers besteht. Er hat aber nur beratende und keine entscheidende Funktion.
Staatssekretär Voß: „Im Garantiefall wird zur Sicherung der Interessen des Freistaates in einem mehrstufigen Verfahren vorgegangen:
1.Feststellung des Garantiefalles durch den Verwalter
2.Prüfung dieser Feststellung durch einen Wirtschaftsprüfer
3.Laufende Kontrolle der Tätigkeit der Zweckgesellschaft und des Verwalters durch die „Vertrauensperson“
4.Begleitung der Prozesse durch das Investmentkomitee.
Mit diesem klar strukturierten Verfahren verfolgen wir das Ziel, den möglichen Garantiefall genau zu analysieren und Verluste für den Freistaat so gering wie möglich zu halten.“