Gemeinsame Erklärung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Woiwodschaft Niederschlesien
20.09.1999, 17:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der sächsische Ministerpräsident, Prof. Biedenkopf, und der Marshall der Woiwodschaft Niederschlesien, Prof. Waszkiewicz, haben heute, am 17. September 1999, die „Gemeinsame Erklärung“ über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Woiwodschaft Niederschlesien in Görlitz unterzeichnet. Der Text der „Gemeinsamen Erklärung“ ist als Anhang beigefügt
G e m e i n s a m e E r k l ä r u n g
über die Zusammenarbeit zwischen
dem Freistaat Sachsen und der Woiwodschaft Niederschlesien
Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen (Bundesrepublik Deutschland)
und
der Marschall der Woiwodschaft Niederschlesien (Republik Polen)
geben im Geiste der partnerschaftlichen Beziehungen auf der Grundlage des Vertrages vom 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit und des Notenwechsels vom 17. Juni 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Einrichtung der Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit
mit dem Willen, einen Beitrag zum Prozess der Integration der Republik Polen in die Europäische Union zu leisten
in der Absicht, den Kreisen, Städten und Gemeinden bei ihrem Wunsch, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auszubauen, die notwendige Unterstützung zuteil werden zu lassen,nachfolgende Erklärung ab:
Beide Seiten bekräftigen ihre Absicht, die Kontakte zwischen der Regierung des Freistaates Sachsen und der Selbstverwaltung der Woiwodschaft Niederschlesien auszubauen.
Sie sind der Auffassung, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von beiderseitigem Vorteil für die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung, die innere Sicherheit sowie für die Bewältigung ökologischer Probleme ist. Sie leisten damit auch einen Beitrag zur Verwirklichung von Art. 12 des Vertrages vom 17. Juni 1991 über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischender Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen.
Beide Seiten werden die Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit bei ihrer Arbeit unterstützen und bei der Lösung der sich aus dieser Erklärung ergebenden Sachfragen eng mit ihr zusammenwirken. Gleichzeitig betonen sie dabei die Bedeutung, die sie den bereits bestehenden bilateralen Kontakten beimessen.
Die Vertiefung der Zusammenarbeit verfolgt das Ziel, Bürgerinnen und Bürger aus beiden Regionen einander näher zu bringen und dadurch den europäischen Integrationsprozess zu fördern.
Beide Seiten beabsichtigen:
– den Erfahrungsaustausch der staatlichen Verwaltungsebene zu vertiefen und zu diesem Zweck entsprechende Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln,
– die Intensivierung der Zusammenarbeit der Institutionen, die für innere Sicherheit, Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, insbesondere des organisierten Verbrechens, sowie auf dem Gebiet der Justiz zuständig sind, anzuregen,
– die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung, Gesundheitswesen, Familie, Frauen und Soziales, Jugendaustausch, Sport und Tourismus zu intensivieren,
– einen gemeinsamen Beitrag bei der Erarbeitung der Verkehrsinfrastrukturplanung im Grenzgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Grenzübergänge zu leisten,
– die Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Umwelt und Raumplanung auszubauen,
– die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Energiepolitik zu fördern,
– die Zusammenarbeit der lokalen Gebietskörperschaften und insbesondere die Arbeit in der Euroregion Neisse/Nisa/Nysa als wesentliches Element der partnerschaftlichen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu unterstützen.
In den genannten Bereichen werden beide Seiten die Realisierung gemeinsamer Projekte und Maßnahmen anstreben; dabei sollen alle Möglichkeiten der Finanzierung durch Förderprogramme der Europäischen Union genutzt werden. Die Partner werden sich beiihrer Zusammenarbeit auch um die Unterstützung anderer Einrichtungen, wie etwa des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes bemühen.
Beide Seiten koordinieren die Zusammenarbeit der jeweiligen Fachressorts und regen die Einbindung weiterer Kooperationspartner aus ihrer Region an.
Beide Seiten beschließen, dass sich der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen und der Marschall der Woiwodschaft Niederschlesien regelmäßig treffen, um eine Bilanz der Zu-sammenarbeit zu ziehen und ihr neue politische Impulse zu verleihen.
Diese Erklärung wurde in zwei gleichlautenden Fassungen, in deutscher und polnischer Sprache, ausgefertigt.
Görlitz, den 17. September 1999
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen
Prof. Dr. Jan Waszkiewicz, Marschall der Woiwodschaft Niederschlesien