Freistaat unterstützt Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

21.06.2010, 15:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft ein wichtiges Anliegen der Sächsischen Staatsregierung. Mit Blick auf den vom Kabinett beschlossenen Entwurf für den Doppelhaushalt 2011/2012 verwies die sächsische Sozialministerin Christine Clauß darauf, dass die Staatsregierung auch künftig an den Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz in unveränderter Höhe festhält.

Sozialministerin Clauß betonte: „Mir war es wichtig, dass wir trotz der angespannten Haushaltslage unseres Landes die Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz auch in den kommenden Jahren in voller Höhe beibehalten können. Das ist ein wichtiger Beitrag, um Menschen mit Behinderungen und ihre Familien zu unterstützen.“

Nach diesem Gesetz erhalten blinde Menschen zum Ausgleich ihrer individuellen Nachteile einen monatlichen Betrag in Höhe von 333 Euro ausgezahlt. Dieses Geld stammt zur Hälfte vom Freistaat Sachsen selbst und zur Hälfte vom Kommunalen Sozialverband Sachsen. Mit dem vermögens- und einkommensunabhängigen Landesblindengeld sollen die betroffenen Menschen Hilfen finanzieren, die sie auf Grund ihrer Behinderung für die Bewältigung ihres Alltages benötigen. Neben blinden Menschen erhalten auch hochgradig sehbehinderte (52 Euro/Monat) und gehörlose Menschen (103 Euro/Monat) und schwerstbehinderte Kinder (77 Euro/Monat) Geldleistungen vom Freistaat Sachsen als finanziellen Nachteilsausgleich. Für die in Sachsen lebenden etwa 7.400 blinden Menschen sind in diesem Jahr Leistungen in Höhe von fast 30 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt. Als weitere Nachteilsausgleiche erhalten in diesem Jahr fast 9.500 Menschen Leistungen in Höhe von fast 9 Millionen Euro

Daneben wird der Freistaat Sachsen auch weiterhin Vorhaben unterstützen, die zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen beitragen sollen. Das Spektrum reicht dabei von Projekten der Selbsthilfeverbände über Aufbau oder Erweiterung von ambulanten Angeboten für behinderte Menschen oder von Projekten zur Verbesserung ihrer Teilhabe am Arbeitsleben bis zur Weiterführung des Investitionsprogramms für Einrichtungen der Behindertenhilfe.

„Der Freistaat Sachsen bekennt sich zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Reichlich ein Jahr nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wollen wir damit unseren Beitrag leisten, den Gedanken der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft ver-stärkt umzusetzen“, so Christine Clauß.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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