Neue Regeln zur Residenzpflicht
17.01.2011, 09:36 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mit dem heutigen Tag können sich geduldete Ausländer im gesamten Gebiet des Freistaates Sachsen ohne gesonderte Erlaubnis bewegen. Ausländer im Status der Duldung können sich in Sachsen ab heute unbeschränkt bewegen. Eine Erlaubnis der Ausländerbehörden ist nicht mehr erforderlich, um Fahrten in einen anderen Landkreis anzutreten.
Staatsminister Markus Ulbig: „Mir ist daran gelegen, pragmatische Lösungen zu finden ohne falsche Anreize zu setzen.“
Die erweiterte Residenzpflicht kann nicht in Anspruch nehmen, wer vorbestraft ist oder wer seinen Mitwirkungspflichten selbstverschuldet nicht nachkommt. Die Residenzpflicht für Asylbewerber im laufenden Verfahren ist durch den Bundesgesetzgeber vorgegeben und ist weiterhin auf den jeweiligen Landkreis oder die kreisfreie Stadt beschränkt. Die Pflicht der Geduldeten, ihren Wohnsitz an dem ihnen zugewiesenen Orten zu nehmen, bleibt unberührt.
Hintergrund für die neue Regelung sind die Erfahrungen nach der Kreisreform. Durch die Zusammenlegung der Kreise hatte sich in Folge der erlaubnisfreie Bewegungsradius für Geduldete praktisch verdoppelt.