Zum Einsatz von sogenannten Trojanerprogrammen durch sächsische Ermittlungsbehörden
17.10.2011, 14:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Chaos Computer Club hatte kritisiert, dass es bei deutschen Ermittlungsbehörden zum Einsatz von Trojanerprogrammen gekommen sei, die nicht auf die Überwachung von reinen Telekommunikationsinhalten beschränkt waren.
Eine auf Veranlassung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa durchgeführte Überprüfung hat ergeben, dass derartige Programme in Ermittlungsverfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht verwendet wurden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat mitgeteilt, dass das Landgericht Dresden bzw. das Amtsgericht Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden in insgesamt drei Ermittlungsverfahren aus den Jahren 2006 und 2009 eine sogenannte „Quellen-TKÜ“-Maßnahme richterlich angeordnet hat. Zum einen handelte es sich dabei aber um ausschließlich auf die Überwachung von Internettelefonie gerichtete Maßnahmen. Zum anderen wurde die Software in keinem der Fälle auf den jeweiligen Computer der Beschuldigten tatsächlich aufgespielt; in zwei Fällen wegen technischer Schwierigkeiten. In dem weiteren Fall wurde von der Vollziehung des richterlichen Beschlusses abgesehen, weil die Beschuldigten festgenommen wurden. Es kam in allen drei Fällen nicht zu der Überwachung der Kommunikation.
Die drei genannten Maßnahmen waren ausschließlich auf die Überwachung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation mittels des Internettelefonie-Dienstes „Skype“ gerichtet und wurden im Tenor der Gerichtsbeschlüsse auch entsprechend beschränkt. Gegenstand der drei Ermittlungsverfahren war jeweils die Aufklärung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
In dem Fall aus dem Jahr 2006 war mit der technischen Umsetzung das LKA Sachsen, in den beiden Fällen aus dem Jahr 2009 das Zollfahndungsamt betraut. Sowohl das LKA Sachsen als auch der Zoll haben mitgeteilt, dass es sich bei der bereitgestellten Software um Programme handelte, die für den konkreten Zielcomputer in Auftrag gegeben wurden und die ausschließlich die Überwachung der Internettelefonie mittels „Skype“ ermöglicht hätten.
Staatsminister Dr. Martens: „Der Vorwurf, dass einige der von deutschen Ermittlungsbehörden eingesetzten ‚Trojaner’ nicht nur zur Telekommunikationsüberwachung genutzt werden, hat berechtigte Befürchtungen ausgelöst. In sächsischen Ermittlungsverfahren hat es derartige Einsätze nicht gegeben. Bis zur Klärung aller rechtlichen und tatsächlichen Fragen, insbesondere bis sichergestellt ist, dass neue Softwareprogramme allen rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, kommen in Ermittlungsverfahren sächsischer Staatsanwaltschaften sogenannte Trojaner nicht zum Einsatz. Eine Installation von ‚Trojanern’, die auch eine Online-Durchsuchung ermöglichen würden, wird es in Sachsen auch weiterhin nicht geben. Ich werde keinesfalls zweifelhafte Ermittlungsinstrumente akzeptieren, die geeignet wären, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den grundrechtlichen Schutz ihrer Privatsphäre bei der PC-Nutzung nachhaltig zu zerstören.“