Häusliche Gewalt ist keine Bagatelle – Häusliche Gewalt ist strafbar

19.06.2012, 11:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Entwicklung der häuslichen Gewalt im Freistaat Sachsen im Jahr 2011

Im zurückliegenden Jahr wurden durch die Polizei im Freistaat Sachsen 2.831 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert. Im Vergleich zu 2010 (2.711) stellt dies einen Anstieg um rund 4 % dar. Damit hat sich der seit mehreren Jahren zu beobachtende Anstieg auch im Jahr 2011 fortgesetzt.

Als Hintergründe, für diesen seit Jahren zu beobachtenden Trend, sind insbesondere die gestiegene Anzeigebereitschaft der Opfer sowie der versierte Umgang der Polizei mit den unterschiedlichen Erscheinungsformen häuslicher Gewalt zu nennen. Obendrein gibt es inzwischen eine allgemeine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Thema.

Innenminister Markus Ulbig: „Koordiniertes und vernetztes Handeln aller engagierten Mitarbeiter von den Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, über das Jugendamt bis hin zur Polizei ist unerlässlich. Bedauerlicherweise sind oft die Kinder die Leidtragenden in der häuslichen Gewaltspirale. Die Polizei besitzt in Fällen häuslicher Gewalt eine besondere Initiativ- und Schlüsselfunktion. Sie ist erste Instanz in der Interventionskette und damit ein wichtiger Baustein eines gesamtgesellschaftlichen Frühwarnsystems. Die sächsische Polizei wird auch zukünftig bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt als ein verlässlicher Kooperationspartner zur Verfügung stehen und ihrer Schlüsselrolle gerecht werden.“

Bei der Mehrzahl der registrierten Opfer handelte es sich um Erwachsene. In den Altersgruppen bis 18 Jahre wurden im Jahr 2011 insgesamt 258 Mädchen und Jungen Opfer häuslicher Gewalt. Unter diesen befanden sich 155 Kinder bis unter 14 Jahre (75 weibliche und 80 männliche Opfer). In der Altersgruppe der Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren wurden 69 weibliche und 34 männliche Opfer erfasst. Die registrierten Kinder und Jugendlichen waren unmittelbar von häuslicher Gewalt betroffen.

Grundsätzlich informieren die Polizeibeamten die Opfer über Hilfsangebote verschiedener externer Beratungsstellen (z.B. Ausgabe einer Broschüre). http://www.polizei.sachsen.de/zentral/4178.htm
Mit Einwilligung der Opfer, stellt die Polizei direkt den Kontakt zu den regionalen Interventions- und Koordinierungsstellen her. Die Familien erhalten von diesen professionelle Hilfe zu Fragen des Gewaltschutzes. Im Berichtszeitraum wurde diese Möglichkeit der pro-aktiven Opferunterstützung in 1.870 Fällen in Anspruch genommen.

Unter den 2.146 ermittelten Tatverdächtigen befanden sich 2.009 Erwachsene (94 %). Der Anteil der männlichen Tatverdächtigen lag mit 83 % (1.786 Personen) deutlich über dem Anteil der weiblichen Tatverdächtigen 17 % (360 Personen). In der Mehrzahl der erfassten Fälle handelt es sich um Körperverletzungsdelikte. Von den insgesamt registrierten 2.831 Straftaten waren mit 1.896 rund zwei Drittel (67 %) diesem Deliktsfeld zuzuordnen.

Mit der Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes im Herbst vergangenen Jahres hat die sächsische Polizei den Erfordernissen eines verbesserten Opferschutzes Rechnung getragen, indem die Täter nunmehr bis zu zwei Wochen der Wohnung verwiesen werden können. Zuvor betrug die Wegweisungsfrist sieben Tage. Dadurch wird den Betroffenen mehr Zeit eingeräumt, um unter Hinzuziehung von Beratungsstellen für sich und gegebenenfalls mitbetroffene Kinder eine der Situation angemessene Entscheidung treffen zu können. Im Berichtszeitraum wurden im Freistaat Sachsen 275 Wohnungsverweisungen ausgesprochen, 2010 waren es 256.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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