Innenminister Ulbig stellt neue Feuerwehrschutzkleidung vor
22.08.2012, 11:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Jubiläumszuwendung von ALG II ausgenommen
Innenminister Markus Ulbig stellt heute eine neue Feuerwehrschutzkleidung vor. Die sächsische Feuerwehr hat schon länger den Wunsch geäußert, die Farbvorgabe bei der persönlichen Schutzkleidung (Feuerwehrhose und -jacke in der Farbe dunkelblau) zu streichen. Diesem Wunsch ist Innenminister Ulbig nun nachgekommen. Die Verordnung wird geändert und tritt Mitte September 2012 in Kraft.
Hintergrund ist, dass verschiedene Hersteller Feuerwehrschutzkleidung mit neuartigem Obermaterial anbieten. Dieses Material bietet gegenüber dem herkömmlichen Material verschiedene Vorzüge (z. B. mechanisch und thermisch hoch belastbar bei vergleichsweise geringem Flächengewicht, widerstandsfähig gegen Säuren, Laugen und organische Chemikalien, u. a.). Die Schutzkleidung ist allerdings naturgemäß sandfarben und kann nicht eingefärbt werden.
Der Freistaat Sachsen gewährt verdienten Feuerwehrleuten eine Jubiläumszuwendung. Bisher wurde diese auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Dadurch konnte mitunter die Zuwendung in vollem Umfang nicht gewährt. werden. Auf Initiative von Innenminister Markus Ulbig teilte Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen mit, dass die Jubiläumszuwendung ausdrücklich nicht der Bestreitung des Lebensunterhaltes dient und ist deshalb nicht als Einkommen beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen.
Innenminister Markus Ulbig: „Ich freue mich für die Feuerwehrleute, dass damit das Ehrenamt seiner Bedeutung für die Gesellschaft besonders gewürdigt wird.“