Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) schlägt Quotenmodell zur besseren Marktintegration erneuerbarer Energien vor

10.09.2012, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Modell kann auch Grundlage sein für einen kurzfristig zu formulierenden Gesetzestext.“

35 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien (EE) bis 2020, sogar 80 Prozent bis 2050 – die Bundesregierung hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Doch die aktuelle Entwicklung zeigt: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner jetzigen Ausgestaltung ist zu ineffizient und damit untauglich, um dieses Ziel zu erreichen.
Sachsens Staatsminister Sven Morlok (FDP): „Unser Ziel sind bezahlbare Strompreise für Unternehmen und Verbraucher. Sie werden im Moment über die Maße belastet, denn das EEG führt zu einem rasanten Zubau von EE-Anlagen.“
Eine besondere Rolle spielt dabei die Photovoltaik (PV): Die Kosten für die teuerste Form der erneuerbaren Energien wachsen ungebremst. Mehr als die Hälfte der EEG-Förderung fließt in die PV, die aber nur rund 20 Prozent des EEG-Stroms liefert. Trotz sinkender Einspeisevergütungen führt dies paradoxerweise zu steigenden Kosten pro erzeugter kWh aus erneuerbaren Energien und damit zu einem überproportional Anstieg der EEG-Umlage.

Sachsens Staatsminister Sven Morlok: „Das EEG hat durchaus Positives bewirkt, indem es den erneuerbaren Energien zum technischen Durchbruch verholfen hat. Heute aber besteht parteiübergreifender Konsens: Das EEG muss grundlegend novelliert werden. Dafür hat sich Sachsen bereits im Bundesrat eingesetzt. Jetzt machen wir einen konkreten Vorschlag, wie ein neues EEG aussehen kann. Das von uns in Auftrag gegebene Gutachten zur besseren Marktintegration erneuerbarer Energien schlägt ein Quotenmodell vor, das durch die Nutzung der Marktmechanismen zu gesellschaftlich kostengünstigeren Lösungen beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien führt.“

Das im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) erstellte Gutachten von Prof. Justus Haucap (Universität Düsseldorf) und Prof. Jürgen Kühling (Universität Regensburg) schlägt ein Quotenmodell für Elektrizitätsversorger und bestimmte Letztverbraucher vor. Der Gesetzgeber legt fest, welchen Mindestanteil an EE-Strom sie im Jahresdurchschnitt zu beziehen haben. Pro MWh erzeugten EE-Strom erhalten die Erzeuger von grünem Strom ein „Grünstromzertifikat“, das handelbar ist. Ob die Verpflichteten (z.B. Stadtwerke) den EE-Strom selbst erzeugen, von Dritten beziehen oder Grünstromzertifikate erwerben, bleibt ihnen überlassen.

„Dieses nachfragebasierte System hat mehrere Vorteile“, so Gutachter Prof. Justus Haucap. „Der Zubau an EE-Kapazitäten ist passgenau steuerbar, und damit auch der Netzausbaubedarf besser planbar. Die Versorgungsunternehmen stünden im Wettbewerb um Kunden und hätten starke Anreize, den EE-Strom mit den niedrigsten Gestehungskosten zu nutzen.“

Die Nachweispflicht für die Grünstromzertifikate liegt nicht bei den Endverbrauchern, sondern bei denjenigen, die auf dem Markt für den erstmaligen Absatz von elektrischer Energie als Nachfrager auftreten: den Versorgungsunternehmen. Netzanschlusspflicht und Einspeisevorrang für EE-Strom blieben enthalten.
Das Modell ließe sich flexibel auch auf andere EU-Mitgliedstaaten ausweiten und entspricht sowohl EU-rechtlichen als auch grundgesetzlichen Normen.

„Die politische Debatte und die Einigkeit über die Unzulänglichkeiten des bestehenden EEG fordern die Politik zum Handeln auf“, so Staatsminister Sven Morlok. „Das von uns in Auftrag gegebene Gutachten zeigt einen gangbaren Weg in Sachen EEG-Novelle; es umfasst eine ausführliche juristische Bewertung und konkrete Ausgestaltungsvorschläge. Auf dieser Grundlage ist es möglich, kurzfristig mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.“


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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

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