Neue Verordnung sichert Finanzierung des ÖPNV ab 2015

18.12.2012, 14:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Anteil der Zweckverbände an den Regionalisierungsmitteln steigt auf gut 80 Prozent“

Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Sachsen wird ab 2015 neu geregelt. Das Kabinett hat die neue Finanzierungsverordnung für den ÖPNV (ÖPNVFinVO) beschlossen.
„Die neue Verordnung sichert weiterhin einen leistungsfähigen ÖPNV in Sachsen und gibt den Zweckverbänden mehr Planungssicherheit“, so Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok.
Die ÖPNVFinVO regelt die Verteilung der so genannten Regionalisierungsmittel auf die fünf sächsischen Zweckverbände. Diese vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel werden zweckentsprechend im vollen Umfang für den ÖPNV verwendet. Der Verteilung liegt ein neues Berechnungs- bzw. Budgetierungsmodell zugrunde, das die Leistungsangebote, die Produktkategorien (z.B. S-Bahn, Regionalexpress, Regionalbahn) und die Nachfrage auf den einzelnen Streckenabschnitten berücksichtigt.
„Der neue Verteilungsschlüssel ist transparent und gerecht, weil für jeden Zweckverband derselbe Maßstab gilt“, so Staatsminister Morlok. „Nach den jetzigen Annahmen werden alle Zweckverbände durch die neue Finanzierungsverordnung nicht weniger Mittel zur Verfügung haben, sondern mehr Mittel.“
Im Vergleich zum Entwurf werden in der neuen Verordnung vor allem die Nebenstrecken bei der Berechnung der Zuweisungen stärker gewichtet. „Diese Änderung kommt insbesondere dem ländlichen Raum mit weniger nachfragestarken Verbindungen zugute“, so Staatsminister Morlok.
Der Anteil der den fünf Zweckverbänden zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel wird sich deutlich erhöhen: Derzeit erhalten die Zweckverbände rund 74 Prozent, künftig erhöhen sich die Mittel für den Betrieb ab 2015 auf gut 80 Prozent.

Die wichtigsten Festlegungen der neuen ÖPNVFinVO:

Von den Regionalisierungsmitteln werden jährlich 54 Mio. Euro für die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs eingesetzt. Die Verteilung dieser Mittel auf die kommunalen Aufgabenträger regelt das Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG)

Jährlich 8,74 Mio. Euro sind ab 2015 für die fünf sächsischen Schmalspurbahnen vorgesehen. Damit ist der Betrieb von Döllnitzbahn, Fichtelbergbahn, Lößnitzgrundbahn, Weißeritztalbahn (einschließlich dem Abschnitt von Dippoldiswalde bis Kipsdorf) und Zittauer Schmalspurbahn langfristig gesichert.

Von den nach Abzug dieser Beträge verbleibenden Regionalisierungsmitteln erhalten die Zweckverbände 89,5 Prozent, der Rest wird für Investitionen im ÖPNV verwendet.

Die Zweckverbände im ÖPNV sind verpflichtet, überregional bedeutsame Verbindungen im Schienenpersonennahverkehr verbandsübergreifend zu bestellen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
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