Sofortprogramm Straße kommt - Kabinett entscheidet über Sonderzuweisung zur Behebung von Winterschäden
16.04.2013, 14:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Zusätzliche Mittel für Städte, Gemeinden und Landkreise
Auf Initiative des sächsischen Verkehrsministeriums hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den kreisfreien Städten, Gemeinden und Landkreisen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro zur nachhaltigen Instandsetzung der Straßen zur Verfügung zu stellen. Die zugewiesenen Mittel sind dabei ausschließlich zur Beseitigung der Winterschäden an Straßen in kommunaler Baulastträgerschaft zu verwenden. Für die Beseitigung von Winterschäden für Bundes- und Staatsstraßen in Baulastträgerschaft des Freistaates erbringt das SMWA zusätzlich einen Eigenanteil in Höhe von 10 Millionen Euro.
„Verkehrssicherheit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben Priorität. Wir wollen den kommunalen Straßenbaulastträgern daher schnelle finanzielle Unterstützung geben, um die Straßen wieder in einen ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu versetzen“, so Verkehrsminister Sven Morlok (FDP). „Besonderes Augenmerk richten wir dabei auf nachhaltige Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, um die Straßen auch für kommende Winterperioden gut zu rüsten.“
Die Erhebung der Winterschäden an den Straßen im Freistaat ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch wird jetzt schon deutlich, dass die voraussichtlichen Schadenssummen aufgrund des Winterverlaufs deutlich höher liegen als im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Der letzte Winter war ungewöhnlich lang und gekennzeichnet von häufigen Frost-Tauwechseln. Infolgedessen zeigen sich auf den sächsischen Straßen zahlreiche Schäden in Form von Schlaglöchern, Oberflächenschäden und Frostaufbrüchen.
Für die Unterhaltung der Straßen stellt der Freistaat Sachsen den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich Mittel aus dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) zur Verfügung. Um flexibel reagieren zu können, hatte der Sächsische Landtag im Dezember 2012 das Gesetz über Sonderzuweisungen zur Behebung von Winterschäden an Straßen beschlossen. Aufgrund des besonders harten Winters wird es erstmalig angewendet. Kommunale Baulastträger könnten auf dieser Grundlage eine Sonderzuweisung zur Behebung von Winterschäden an Straßen erhalten, wenn ein besonders harter und lang anhaltender Winter zu einer besonderen Häufigkeit und Schwere von Winterschäden an Straßen geführt hat. Ein Kriterium ist die Anzahl der Tage mit einer Lufttemperatur über dem Gefrierpunkt und einer Fahrbahnuntergrundtemperatur unter dem Gefrierpunkt. Diese Temperaturkonstellation trat im Vergleich zu anderen Jahren sehr häufig auf. Ein weiteres Kriterium ist der Verbrauch an Streusalz. In diesem Jahr lag der Salzverbrauch mit rund 180.000 Tonnen 47 Prozent höher als der Durchschnittswert der letzten 15 Jahre.
Für die Unterhaltung und Instandsetzung von Staats- und Bundesstraßen in den Landkreisen hatte Verkehrsminister Sven Morlok bereits zu Jahresbeginn rund 34 Millionen Euro freigegeben.