Stellungnahme zur aktuellen Presseberichterstattung im Zusammenhang mit dem »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU)
21.05.2013, 18:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Erklärung des Landesamtes für Verfassungsschutz
In der aktuellen Berichterstattung über angeblich „neue Geheimdokumente zum NSU“ wird suggeriert, die Behörden hätten bereits im Mai 2000 ein präzise Vorstellung von den dann folgenden Straftaten des NSU gehabt.
Dazu nimmt das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen folgendermaßen Stellung:
1. Es handelt sich keineswegs um neue Dokumente. Der Vorgang »Terzett« ist den zuständigen Kontrollgremien und dem Generalbundesanwalt seit langem vollständig bekannt. Die Akten zu »Terzett« liegen den Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages und des Deutschen Bundestages ebenfalls schon seit längerer Zeit vor. Im Untersuchungsausschuss des Bundestages wurden sächsische Beamte in öffentlicher Sitzung mehrfach zu dieser Maßnahme und der Begründung befragt.
2. Das LfV Sachsen führte vom 5. Mai 2000 bis 5. August 2000 eine G10-Maßnahme (Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs) mit der Bezeichnung »Terzett« durch. Betroffen waren Personen, die als mutmaßliche Unterstützer der drei damals flüchtigen Bombenbastler Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt angesehen wurden. Ohne dass Informationen zum Aufenthalt oder Rufnummern zu den drei Flüchtigen vorlagen, wurden diese dennoch in die Maßnahme einbezogen, für den Fall, dass sie von einem der überwachten Anschlüsse aus telefonieren.
3. Das LfV Sachsen hat diese Maßnahme zur Unterstützung der federführenden Thüringer Ermittlungsbehörden durchgeführt.
4. Da während der G10-Maßnahme des LfV Sachsen keine Erkenntnisse zum Verbleib der damals drei Flüchtigen anfielen, wurde die Maßnahme nach drei Monaten gemäß der gesetzlichen Vorgabe beendet.
5. Die damalige Bewertung und Prognose, die die Maßnahme begründete, bezog sich auf die damals bekannten Sachverhalte und Hinweise (Rohrbomben, Flucht, Waffenbesitz). Zu diesen gehörten nicht die gezielte Ermordung von Menschen aus rassistischen Motiven.
6. Die Maßnahme „Terzett“ war im vergangenen Jahr bereits mehrfach Gegenstand der medialen Berichterstattung und ist keineswegs neu.