Sachsens Finanzminister begrüßt Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat zum Jahressteuergesetz 2013:
07.06.2013, 17:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
"Rechtsänderungen waren überfällig"
Mit ihren heutigen Beschlüssen haben Bundestag und Bundesrat zahlreiche Neuregelungen im Steuerrecht ins Werk gesetzt. Der Gesetzgeber hat damit eine mehrmonatige „Hängepartie“ beendet, die mit dem Scheitern des Vermitt-lungsausschusses vom 12. Dezember 2012 zum Jahressteuergesetz 2013 ih-ren Anfang genommen hatte.
Der Sächsische Staatsminister der Finanzen, Prof. Dr. Georg Unland äußerte sich zufrieden über die nun beschlossenen Rechtsänderungen:
„Die Einigung von Bundestag und Bundesrat ist eine gute Nachricht für die Bür-ger und Unternehmen in Deutschland, die über ein halbes Jahr auf zahlreiche wichtige Änderungen des Steuerrechts warten mussten. Die Wirtschaft und pri-vaten Haushalte dürfen sich nun über mehr Rechtssicherheit, aber auch über wichtige bürokratische Erleichterungen z. B. bei den Regelungen zur Elektronischen Lohnsteuerkarte freuen“.
Die Steuerrechtsänderungen gelten für verschiedenste Lebensbereiche:
Elektronischen Lohnsteuerkarte
Beim Lohnsteuerverfahren wurde die notwendige Rechtsgrundlage für eine Umstellung von der bisherigen papierenen Lohnsteuerkarte auf ein elektronisches Verfahren geschaffen. Arbeitnehmern wird die Geltendmachung eines Lohnsteuerfreibetrages erleichtert. Sie können dessen Geltungsdauer künftig auf zwei Jahre verlängern und brauchen nicht mehr jährlich einen Antrag zu stellen.
Elektromobilität
Zur Stärkung der Elektromobilität erfährt auch die private Nutzung von betriebli-chen Elektrofahrzeugen künftig eine steuerlich günstigere Bewertung. Dadurch werden steuerliche Wettbewerbsnachteile gegenüber herkömmlichen Verbren-nungsmotoren beseitigt und die Verbreitung dieser umweltfreundlicheren Fahr-zeuge gefördert.
Private Altersvorsorge
Überdies gewinnt die geförderte private Altersvorsorge durch die Gesetzesbe-schlüsse von Bundestag und Bundesrat zum Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz an Attraktivität. So wird ein neues Produktinformations-blatt eingeführt, das beim Vergleich der verschiedenen Vorsorgeprodukte helfen wird, und die Eigenheim-Rente vereinfacht, indem künftig in der Ansparphase jederzeit Kapital entnommen werden kann. Auch werden Umbauten in der eige-nen Wohnung, die Barrieren reduzieren, in die Riester-Förderung einbezogen.
Wehrsold
Von den Neuregelungen profitieren auch freiwillig Wehrdienstleistende: Ihr Wehrsold bleibt auch in Zukunft steuerfrei. Eine entsprechende Steuerentlas-tung wird auch Freiwilligendienstleistenden zuteil, deren Taschengeld ebenfalls steuerfrei gestellt wird. Damit wird die Bedeutung zivilrechtlichen Engagements unterstrichen, das gerade durch die demografische Entwicklung zunehmend Gewicht erhält. Die unterschiedliche steuerliche Heranziehung von Taschengel-dern im Bereich der Freiwilligendienste würde ein falsches Signal setzen.
Grunderwerbsteuer
Die den Ländern zustehende Grunderwerbsteuer ist gleich mehrfach von Ge-setzesänderungen betroffen:
Zum einen wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grunder-werbsteuer bei Geschäften unter Lebenspartnern umgesetzt. Zum anderen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden, in deren Zuge auch kommuna-les Grundeigentum übergeht, künftig ebenso von der Grunderwerbsteuer befreit wie Grundstücksgeschäfte zwischen konzernangehörigen Unternehmen.
Gewerbesteuer
Den Gemeinden kommt auch an anderer Stelle eine Gesetzesänderung zugute: Standortkommunen von Photovoltaikanlagen können von einer Änderung bei der Zerlegung der Gewerbesteuer profitieren. Mit einer Übergangsregelung wird dabei sichergestellt, dass Verwerfungen bei der Umstellung auf den neuen Zer-legungsschlüssel vermieden werden. Die betroffenen Kommunen sollen sich langfristig auf die geänderte Verteilung der Gewerbesteuer einstellen können.
„Beide Neuregelungen zur Gewerbe- und Grunderwerbsteuer kommen den Städten und Gemeinden zugute“, resümiert Unland, der zugleich auf die Stär-kung der Länderebene verweist:
Steuerschlupflöcher geschlossen
„Mit dem Gesetzespaket ist es gelungen, drei Schlupflöcher im Steuerrecht zu schließen, die in der Vergangenheit das Aufkommen insbesondere der den Ländern zustehenden Erbschaft- und Grunderwerbsteuer geschmälert haben. Hier kann nunmehr das Steueraufkommen gesichert und die Steuergerechtig-keit erhöht werden.“
Unland hat dabei zum einen die so genannten Cash-GmbHs im Blick, die das Erbschaftsteuerrecht missbrauchen, indem privates Finanzvermögen in ein Un-ternehmen eingebracht wird, um so eine drastische Reduzierung der Erb-schaftsteuerbelastung zu erlangen. Zum anderen werden Gestaltungsmodelle ausgeschlossen, durch die mit bestimmten gesellschaftsrechtlichen Konstrukti-onen die Grunderwerbsteuer umgangen wurde (RETT-Blocker). Grenzüber-schreitende Geschäfte mit Edelmetallen ("Goldfinger"-Modelle), in denen die unterschiedliche Besteuerung im In- und Ausland zur Steuerminimierung einge-setzt wurde, werden künftig ebenfalls unterbunden.