Kein Risiko durch Neubauten am Fluss eingehen

28.06.2013, 10:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kupfer: „Bebauungspläne kritisch prüfen“

Umweltminister Frank Kupfer hat Sachsens Städte und Gemeinden aufgefordert, bestehende Bebauungspläne für Bereiche an den Gewässern noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. „Angesichts der Bilder der letzten Wochen sollte jedem klar sein: Bauen in Überschwemmungsgebieten birgt großes Risiko und wird im Ernstfall zu hohen Sachschäden führen“, so der Minister. „Außerdem kostet jede Bebauung Retentionsraum. Gemeindeegoismen bei der Schaffung von Wohn- oder Gewerbegebieten sind deshalb absolut fehl am Platze“.

Das grundsätzliche Bauverbot in Überschwemmungsgebieten ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes geregelt. Darüber hinaus definiert das WHG, welchen Anforderungen Bauvorhaben entsprechen müssen, damit für sie eine Ausnahme erteilt werden kann. Der Bauherr muss demnach alle Maßnahmen treffen, damit das Objekt selbst und andere dadurch nicht gefährdet werden. Dazu gehört auch, dass es die Belange des Hochwasserschutzes nicht beeinträchtigen darf.

Sachsen will beim Hochwasserschutz aber noch über das Bundesrecht hinausgehen. Mit dem neuen Sächsischen Wassergesetz, das sich derzeit zur Beratung im Sächsischen Landtag befindet, soll die bundesweit bisher einmalige Kategorie von überschwemmungsgefährdeten Gebieten eingeführt werden, in denen das Bauen nur unter Einschränkungen erlaubt ist. „In solchen Gebieten können Schäden zum Beispiel dadurch vermieden werden, dass man im Keller eines Einfamilienhauses auf eine Einliegerwohnung verzichtet. Dies können dann auch die zuständigen Behörden anordnen“, so der Minister.

„Eines haben die Hochwasser der vergangenen Jahre gezeigt: Dort, wo die Gewässer eingezwängt in ein künstliches Bett verlaufen, suchen sie sich ihr altes natürliches Flussbett“. Weitere Regelungen sehen deshalb den grundsätzlichen Erhalt von Gewässeraufweitungen oder neuer Gewässerbetten vor, die sich infolge eines natürlichen Ereignisses gebildet haben. Darüber hinaus sollen nach Möglichkeit Ufermauern entfernt und Ufer in einen naturnahen Zustand versetzt werden.

Hintergrund:

Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind Gebiete, in denen Hochwasser statistisch seltener als einmal in 100 Jahren auftritt. Demgegenüber handelt es sich bei den im WHG geregelten Überschwemmungsgebieten um Gebiete, die bei einem Hochwasser überschwemmt werden, das statistisch einmal in 100 Jahren vorkommt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Burkhard Beyer
Telefon: +49 351 564 20013
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: Burkhard.Beyer@smekul.sachsen.de

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