Vergleichsabschluss zwischen Freistaat Sachsen und ehemaligen Vorständen der Sachsen LB sowie dem D&O-Grundversicherer
18.11.2013, 15:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Am 18. November 2013 hat der Freistaat Sachsen mit dem D&O-Grundversicherer der ehemaligen Sachsen LB, der AIG, und vier ehemaligen Vorständen Vergleiche geschlossen. Das Verfahren vor dem Landgericht Leipzig gegen drei weitere ehemalige Vorstände bleibt hiervon unberührt, soweit die geltend gemachten Schadensersatzforderungen über den D&O-Versicherungsschutz hinausgehen.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) beendet damit die seit Ende des Jahres 2010 andauernden zivilrechtlichen Verfahren mit diesen vier Personen und dem Versicherer und erlangt eine Zahlung von 20,975 Mio. Euro aus dem Versicherungsvertrag. Darüber hinaus werden die Vorstände einen nicht unerheblichen Teil ihrer durch Wirtschaftsprüfer festzustellenden und zu prüfenden Vermögen als persönlichen Beitrag an den Freistaat Sachsen zahlen. Über weitere Einzelheiten der Vergleiche wurde Vertraulichkeit vereinbart.
Gegenstand der nun erledigten Klagen waren mögliche Pflichtverletzungen der Vorstände im Zusammenhang mit Kapitalinvestitionen der Sachsen LB. Mit dem Abschluss der Vergleiche ist kein Anerkenntnis einer Haftung ehemaliger Vorstände verbunden.
Mit den Vergleichen kommt das SMF Anregungen der mit den Zivilverfahren befassten Gerichte auf eine vergleichsweise Beendigung der Streitigkeiten nach. Bereits im Juli 2013 hatte der Freistaat Sachsen insoweit mit einem anderen ehemaligen Vorstandsmitglied einen Vergleich geschlossen. Im Frühjahr 2013 war eine Einigung mit den beiden Exzedentenversicherern (nachrangige Managementhaftpflichtversicherer) erzielt worden.