Gemeinsame Justizvollzugsanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen wird in Zwickau-Marienthal errichtet
17.12.2013, 13:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Gemeinsame Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Thüringer Finanzministeriums und des Thüringer Justizministeriums
Die beiden Kabinette in Sachsen und Thüringen haben in ihren heutigen Sitzungen beschlossen, dass die gemeinsame Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Marienthal errichtet wird. Mit der Entscheidung für den Standort Zwickau-Marienthal wird das sächsische Finanzministerium ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag wirksam werden zu lassen.
Zur Umsetzung dieses länderübergreifenden Vorhabens sind ein Staatsvertrag und ergänzende Verwaltungsvereinbarungen notwendig, in denen die Details der Zusammenarbeit zwischen den Ländern geregelt werden.
Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens: "Mit den heutigen
Kabinettsbeschlüssen geht ein mehrjähriger Verhandlungsmarathon erfolgreich zu Ende. In Zeiten zunehmender haushalterischer Konsolidierungserfordernisse gewinnt die konstruktive Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg immer mehr an Bedeutung, um Einsparpotentiale zu realisieren und trotzdem eine hohe Qualität moderner Verwaltung garantieren zu können. Ein Vorbild für eine solche Kooperation kann unsere gemeinsame Justizvollzugsanstalt sein."
Thüringens Justizminister Dr. Holger Poppenhäger hob besonders die Vorteile des gemeinsamen Projektes für die Resozialisierung der Gefangenen hervor. „Die Zahl der Mehrfachbelegungen in Gefängnissen ist in Thüringen besonders hoch. Hafträume, die mit bis zu 6 Gefangenen belegt sind, erlauben keine vernünftige Resozialisierung. Diesen Zustand werden wir durch den gemeinsamen Neubau mit Sachsen ändern. Und wir setzen darüber hinaus die erfolgreiche Kooperation mit Sachsen im Justizbereich fort“.
Bei der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt handelt sich um das bislang bedeutendste Beispiel einer Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Thüringen. In der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt werden dem Freistaat Sachsen 450 Haftplätze und dem Freistaat Thüringen 370 Haftplätze zur Verfügung stehen.
Der sächsische Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland: "Der Bau und Betrieb einer großen gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit 820 Haftplätzen ist für beide Freistaaten wirtschaftlicher als die Errichtung und der Unterhalt jeweils eigener neuer Anstalten." Das sächsische Finanz- und das Justizministerium werden den schon zur Bürgerversammlung am 21. November 2013 eingeschlagenen Weg fortsetzen und weiterhin den Dialog mit den Bürgern der Stadt Zwickau suchen.
Thüringens Finanzminister Dr. Wolfgang Voß: In Zeiten zurückgehender Einnahmen ist es wichtig, jede Entlastung auf der Ausgabenseite zu nutzen. Mit der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt gelingt es, Synergieeffekte zu erschließen und damit für Thüringen rund 6,7 Millionen Euro Kosten zu sparen. Die gemeinsame JVA mit Sachsen ist ein wichtiger Baustein im Verwaltungsreformkonzept 2020, mit dem ein weiterer Stellenabbau umgesetzt und damit eine Absenkung der Personalkosten erreicht werden kann.“