Beendigung des Klageverfahrens gegen die ehemaligen Vorstände der Sachsen LB Dr. Weiss, Fuchs und Klumpp
18.12.2013, 17:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Im März 2008 hatte das Sächsische Staatsministerium der Finanzen vom Kabinett den Auftrag erhalten, im Zusammenhang mit der Krise der Sachsen LB zivilrechtliche Klagen gegenüber möglichen Anspruchsgegnern zu prüfen. Ziel zivilrechtlicher Klagen ist es, Verantwortlichkeiten festzustellen und mögliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Unabhängig davon erfolgt die strafrechtliche Aufarbeitung durch die Staatsanwaltschaft.
Im Ergebnis verschiedener zivilrechtlicher Verfahren ist es zu mehreren Vergleichen gekommen. PricewaterhouseCoopers hat als ehemalige Wirtschaftsprüferin der Sachsen LB im Vergleichswege 40 Millionen Euro Schadenersatz geleistet, wovon nach anteiliger Auszahlung an die LBBW noch 26,6667 Millionen Euro beim Freistaat Sachsen verblieben. Durch die vergleichsweise Beendigung der Mehrheit der Vorstandsverfahren waren im Ergebnis alle Haftpflicht-Versicherer bereit, zusammen 30,475 Millionen Euro – ebenfalls im Vergleichswege – an den Freistaat Sachsen zu zahlen. Fünf Vorstände der ehemaligen Sachsen LB haben sich verpflichtet, einen nicht unerheblichen Teil ihres Vermögens an den Freistaat Sachsen zu entrichten. Darüber hinaus wurde von diesen die Möglichkeit eigener Pflichtverletzungen eingeräumt.
Hinsichtlich der drei ehemaligen Vorstände Dr. Weiss, Fuchs und Klumpp hat das Landgericht Leipzig in seinem Urteil vom 8. November 2013 mehrere Pflichtverletzungen festgestellt. Für das Gericht waren die Pflichtverletzungen letztendlich aber wegen des zeitlichen Abstands zwischen Ausscheiden und Eintritt der Finanzkrise nicht mehr ursächlich für den Schaden der Sachsen LB.
Nach intensiver Prüfung der Entscheidungsgründe und Abwägung der Vor- und Nachteile einer Berufungseinlegung wird das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auch auf nachhaltiges Anraten der Anwälte des Freistaats daher die Entscheidung des Landgerichts Leipzig annehmen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind neben möglichen Prozessrisiken insbesondere wirtschaftliche Erwägungen. Für die Fortführung des Verfahrens würden erhebliche Aufwendungen in Millionenhöhe erforderlich sein, die nicht durch Beiträge aus der Management-Haftpflichtversicherung gedeckt werden könnten, da diese bereits durch die Vergleiche vollständig ausgeschöpft wurden.
Deshalb hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen entschieden, keine Berufung gegen das Urteil das Landgerichts Leipzig vom 8. November 2013 einzulegen. Das Urteil wird damit rechtskräftig.