Neue Waldbrandwarnstufen für Sachsen
28.02.2014, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bundesweit einheitlicher Waldbrandgefahrenindex verhindert Irritationen im Grenzbereich zwischen Bundesländern
Im Freistaat Sachsen wird mit Beginn der Waldbrandsaison 2014 der bundesweit einheitliche Waldbrandgefahrenindex (WBI) eingeführt, der vom Deutschen Wetterdienst (DWD) entwickelt und von sächsischen Forstbehörden seit 2012 getestet wurde. Die Waldbrandgefahr wird nach dem neuen Index in fünf Gefahrenstufen dargestellt: „1“ bedeutet sehr geringe Gefahr, „5“ bedeutet sehr hohe Gefahr. Sie ersetzen die bisherigen Waldbrandwarnstufen „0“ (sehr geringe Gefahr) bis „4“ (sehr hohe Gefahr). Mit Beginn der Waldbrandsaison 2014 wird der WBI dann in allen Bundesländern einheitlich als Prognosemodell für die Waldbrandgefahr angewandt.
Die neuen Gefahrenstufen werden für derzeit 31 Vorhersageregionen in Sachsen berechnet. Die sachsenweite Waldbrandsituation wird wie bisher auf der Internetseite von Sachsenforst (www.sachsenforst.de) als Karte visualisiert und als Liste auf Basis der Gemeinden veröffentlicht. Die Intensität der Farbgebung in den Vorhersageregionen signalisiert die Zunahme der Waldbrandgefahr. Die Karten enthalten die täglich vom Deutschen Wetterdienst ermittelten amtlichen Waldbrandgefahrenstufen für den aktuellen Tag sowie die prognostizierten Gefahrenstufen für drei Folgetage.
„Die jederzeit aktuelle Information zur Waldbrandgefahr über die Internetseite von Sachsenforst hat sich bewährt und ist bei Bürgern, Behörden und Medien in Sachsen bekannt und geschätzt“, sagt Forstminister Frank Kupfer. „Der neue bundesweit einheitliche Waldbrandgefahrenindex sorgt nun dafür, dass es im Grenzbereich zwischen den Bundesländern keine Irritationen mehr geben kann.“
Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen berechnet der DWD die Waldbrandgefahrenstufen in der besonders waldbrandgefährdeten Zeit (in der Regel vom 15. Februar bis 31. Oktober eines Jahres) und stellt die Daten den Behörden der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie Sachsenforst direkt zur Verfügung. Die Behörden entscheiden anhand der Gefahrenstufe über die Maßnahmen zur Waldbrandüberwachung und -vorbeugung (wie zum Beispiel die personelle Besetzung und den Betrieb der automatischen Waldbrandfrüherkennungssysteme oder die Sperrung von Wäldern zum Schutz der Waldbesucher). Sowohl Waldeigentümer als auch Waldbesucher können sich so besser auf die Waldbrandgefahr einstellen.
Der neue Waldbrandgefahrenindex entspricht dem internationalen Stand der Waldbrandforschung und wird aus teilweise anderen Parametern als der bisherige Index „M68“ berechnet. Der neue Waldbrandgefahrenindex basiert auf einer sogenannten Feuerintensitätsgleichung, welche die Laufgeschwindigkeit des Feuers, in Abhängigkeit von der Bestandsstruktur des Waldes hinsichtlich Boden, Streuauflage und Kronenbereich in Verbindung mit gemessenen und prognostizierten Wetterdaten berücksichtigt. „Die Gefahr von Zündungen hängt ganz wesentlich von der Streu- und Luftfeuchte sowie der Windgeschwindigkeit ab“, sagt Falk Böttcher vom Deutschen Wetterdienst (DWD). „Der neue WBI reagiert gegenüber dem bisherigen Index M68 schneller und beschreibt die Waldbrandgefahr besser.“ Dies bestätigen auch die Waldbrandexperten der Forstbehörden, die an der Erprobung beteiligt waren oder den neuen WBI bereits seit seiner Fertigstellung im Jahr 2012 nutzen.
Die Waldbrandgefahr steigt oft schon im zeitigen Frühjahr bei trockenem und windigem Wetter rapide an. Dann bedecken trockene Laub- und Nadelstreu sowie abgestorbenes Gras aus dem Vorjahr den Waldboden, die sich leicht entzünden können. Erst mit dem Durchgrünen des Waldbodens und dem Blattaustrieb der Waldbäume sinkt die Zünd- und Brennbereitschaft wieder.
Weitere Informationen zum neuen Waldbrandgefahrenindex, zur aktuellen Gefahrensituation, zum vorbeugenden Waldbrandschutz und zu allgemeinen Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahr erhalten Sie auf den Internetseiten von Sachsenforst (www.sachsenforst.de), des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de/waldbrand) und der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte. Offizieller Start der neuen Internetpräsentation ist der 1. März 2014.