Beermann: Urteil zum ZDF-Staatsvertrag wird umgesetzt

25.03.2014, 13:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden/Karlsruhe (25. März 2014) – Staatsminister und Staatskanzleichef Johannes Beermann zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag:

„Das Urteil ist eine gute Grundlage, um einen neuen Staatsvertrag bis Mitte 2015 zu verabschieden, der den Vorgaben entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat auf der einen Seite Rechtsklarheit geschaffen und auf der anderen Seite mit klaren Vorgaben und gleichzeitig breitem Gestaltungsspielraum dem Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu stärken. Dort, wo das Gericht zu viel Politik in den Gremien des ZDF bemängelt, hat es mit einem Drittel eine klare Vorgabe gemacht. Die Grundarchitektur von ZDF-Fernsehrat und ZDF-Verwaltungsrat hat das Gericht bestätigt. Klug hat es dem Gesetzgeber bei der Frage der Zusammensetzung der Gremien insgesamt einen breiten Gestaltungsspielraum zugestanden. Diesen werden die Länder nutzen.“

Der ZDF-Staatsvertrag war 1961 von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet worden.

Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten im aktuellen Verfahren Teile der bisherigen Regelungen des Staatsvertrags beanstandet. Mehrere Bundesländer, darunter der Freistaat Sachsen, waren der Klage entgegengetreten.


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