Verbot des Vereins „Nationale Sozialisten Chemnitz“
28.03.2014, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ulbig: „Nächster Schritt gegen den Rechtsextremismus“
Innenminister Markus Ulbig hat die Vereinigung „Nationale Sozialisten Chemnitz“ (NSC) verboten. Der Vereinsname darf nicht mehr gebraucht werden, die Mitglieder dürfen sich zu den Vereinszielen nicht mehr zusammenfinden, das vorhandene Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt.
Innenminister Markus Ulbig: „Das Verbot ist ein weiterer Schritt in der repressiven Arbeit der Sicherheitsbehörden gegen den Rechtsextremismus. Das Verbot der NSC greift wirksam in die Strukturen der Neonationalsozialisten ein und wird langfristig die Szene schwächen.“
Die Vereinigung „Nationale Sozialisten Chemnitz“ wurde verboten, weil sie sich nachweislich gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet hat. Der Verein wollte einen Beitrag leisten, einen Staat wieder zu errichten, der im Wesen dem historischen Nationalsozialismus entspricht und die „Volksgemeinschaft“ zu schützen hat. Dieses Selbstverständnis erfolgte in bewusster Abgrenzung zu jeglichen Parteien und in klarer Gegnerschaft zu den „Demokraten“. Die gewählten Inhalte der öffentlich wahrnehmbaren Kampagnen des NSC dienten der Tarnung des rechtsextremistischen, verfassungsfeindlichen Gedankenguts der Gruppierung, welches sich in den fremdenfeindlichen Aktionen und ihrem relativierenden Geschichtsbild widerspiegelt.
So traten die „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ bei verschiedenen Veranstaltungen unter wechselndem Namen auf. Bei den Aktionen anlässlich der Gedenktage an die Zerstörung von Chemnitz am 5. März präsentierten sie sich als „Interessengemeinschaft Chemnitzer Stadtgeschichte“. Unter diesem Namen organisierte die Vereinigung in den vergangenen Jahren auch den sogenannten „Trauermarsch“. Größtes Betätigungsfeld bildete die Kampagne „Raus in die Zukunft“. Die Vereinigung organisierte dabei mehrere Kundgebungen gegen die Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz und schürte gezielt Fremdenfeindlichkeit in der Bevölkerung. In den vergangenen Monaten zeigte die Vereinigung verstärkte Aktivitäten, so dass ein schnelles Einschreiten notwendig war.
Innenminister Markus Ulbig: „Das Vereinsverbot ist ein scharfes Instrument in der freiheitlichen Gesellschaft. Aber es ist wichtig, den Feinden der Demokratie die Grenzen zu zeigen.“
In einem Großeinsatz mit 120 Beamten setzte das Operative Abwehrzentrum (OAZ) zusammen mit der Bereitschaftspolizei, der Polizeidirektion Chemnitz, dem Landeskriminalamt und Einsatzkräften des Bundeslandes Hessen das Verbot in den Morgenstunden um. Der Vollzug des Vereinsverbots richtete sich gegen 14 Mitglieder, die den personellen Kern der Vereinigung bilden. Schwerpunkt des Einsatzes war der unmittelbare Raum Chemnitz. Hier wurden das Treffobjekt der Szene und 15 Privatwohnungen durchsucht. Eine weitere Wohnung wurde im Bundesland Hessen durchsucht. Die Durchsuchungen zielen u.a. auf Datenträger, Unterlagen zum finanziellen Hintergrund der Vereinigung sowie schriftliche Unterlagen, Fotos und Filmaufnahmen über Aktivitäten der Gruppierung. Mit der Aktion werden Beweismittel sichergestellt, um den Umfang des konspirativ arbeitenden personellen Geflechtes zu dokumentieren.
Das Vorgehen gegen die „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ schließt sich an das Verbot der Gruppierung „Nationale Sozialisten Döbeln“ an, die der Innenminister am 18. Februar 2013 verboten hatte.
Hintergrund:
Die Neonationalsozialisten dominieren das rechtsextremistische Spektrum außerhalb des Parteienbereichs. Im Vordergrund stehen politische Aktivitäten sowie die Organisation von rechtsextremistischen Demonstrationen oder Propagandaaktionen. Dabei orientieren sie sich ideologisch an einem totalitären, nationalistischen und rassistischen Führerstaat mit einer Einheitspartei nach dem Vorbild der historischen Nationalsozialisten. Sie streben eine Staatsform an, die im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung auf einer „Volksgemeinschaft“ basieren soll.
Übersicht Vereinsverbote in Sachsen seit 2001:
Seit 2001 sind in Sachsen nunmehr vier rechtsextremistische Organisationen inklusive evtl. Teilorganisationen verboten worden:
2001: „Skinheads Sächsische Schweiz“
2004: „Sturm 34“
2013: „Nationale Sozialisten Döbeln“
2014: „Nationale Sozialisten Chemnitz“