Satzung für die Sächsische Gedenkstättenstiftung unterzeichnet
03.07.2014, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsens Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Sabine von Schorlemer, die zugleich Vorsitzende des Stiftungsrates ist, hat eine vom Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft am 12. Mai 2014 beschlossene „Grundordnung“ für die Stiftungsarbeit unterzeichnet und diese somit in Kraft gesetzt. Damit, so Staatsministerin Sabine von Schorlemer, sei der letzte Schritt der Neuordnung der Stiftungsarbeit vollzogen.
Die Stiftungsarbeit wurde in der Vergangenheit teilweise durch Differenzen zwischen den verschiedenen Opfergruppen beeinträchtigt, was unter anderem zur zeitweiligen Aussetzung der Mitarbeit einer Reihe von Verbänden führte. In den Jahren 2010 und 2011 gelang es unter der Moderation des früheren Staatssekretärs im Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie, Dr. Albin Nees, zunächst, mit allen Interessenverbänden in einen Konsultationsprozess einzutreten, der Ende 2012 mit einem im parteiübergreifenden Konsens im Landtag verabschiedeten Stiftungsgesetz mündete.
Die nun verabschiedete Satzung wurde von einer Arbeitsgruppe aus allen Stiftungsgremien heraus erarbeitet und stellt den letzten Schritt dieses integrativen Prozesses dar.