Startschuss für nationales Open-Data-Portal gefallen; Verwaltungsvereinbarung GovData unterzeichnet
16.10.2014, 10:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsen hat heute, zusammen mit dem Bund und den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz die "Vereinbarung des Bundes und der Länder zum gemeinsamen Betrieb von GovData – Das Datenportal für Deutschland" unterzeichnet.
Die Vereinbarung dient der fach- und Ebenen übergreifenden standardisierten Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand für Bürger und Wirtschaft über eine gemeinsam von Bund und Ländern getragene Infrastruktur. Sie schafft die organisatorischen Voraussetzungen für die koordinierte Bereitstellung der Daten von Bund, Ländern und Kommunen über das nationale Open-Data-Portal.
Mit der Vereinbarung stellen die Vertragspartner die Finanzierung des nationalen Open-Data-Portals und damit auch dessen kontinuierliche und bedarfsgerechte Weiterentwicklung sicher. Sie wird vorbehaltlich der Unterzeichnung durch weitere Länder am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Sachsen beabsichtigt, seine offenen Daten künftig über ein sächsisches Datenportal für Recherchen in GovData bereitzustellen.
Staatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt: "Offene Daten der öffentlichen Hand (Open Government Data) sind die Grundlage für eine zunehmende Öffnung von Regierung und Verwaltung. Sie fördern Transparenz, Teilhabe und Zusammenarbeit (Open Government) gegenüber den Bürgern und der Wirtschaft. In einem föderalen Staat ist eine koordinierte und standardisierte Bereitstellung dieser Daten eine besondere Herausforderung, die es gilt anzugehen. „GovData - Das Datenportal für Deutschland“ unterstützt die koordinierte und standardisierte Bereitstellung von offenen Daten durch Bund, Länder und Kommunen. Das Portal ist ein Ergebnis des Steuerungsprojekts „Förderung des Open Government“ als Teil des Schwerpunktprogramms zur Umsetzung der Nationalen E-Government-Strategie des IT-Planungsrates sowie des Projekts Open Government der Bundesregierung aus dem Regierungsprogramm zur Verwaltungsmodernisierung „Vernetzte und transparente Verwaltung“.
GovData stellt eine gemeinsame Infrastruktur von Bund und Ländern im Sinne des Art. 91c GG dar. GovData trägt zur Erfüllung europäischer und internationaler Verpflichtungen zur Bereitstellung von Daten bei und soll perspektivisch Teil einer europäischen Dateninfrastruktur werden."