Zahlung aus dem Garantiefonds
14.01.2015, 10:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Im vierten Quartal 2014 hat der Freistaat Sachsen eine Zahlung aus dem Garantiefonds in Höhe von 29,5 Millionen Euro geleistet. Darüber wurde der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages vom Finanzministerium informiert.
Für die Absicherung der Folgekosten der Landesbank Sachsen AG wurde durch den Garantiefonds Vorsorge getroffen. Deshalb wird der sächsische Haushalt zukünftig nicht belastet. Der Bestand des Garantiefonds beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf rund 1,18 Milliarden Euro. Mit den Zuführungen nach dem Garantiefondsgesetz ist das noch verbleibende Risiko aus der Höchstbetragsgarantie von rund 1,54 Milliarden Euro daher vollständig abgedeckt.