Maßnahmen des Lenkungsausschusses beschlossen

03.03.2015, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Reibungslose Zusammenarbeit aller beteiligten Ressorts“

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung zwei Punkte des Maßnahmenkatalogs verabschiedet, über die der Lenkungsausschuss bei seiner Sitzung in der vergangenen Woche beraten hat. Dabei geht es um die Einrichtung einer Stabsstelle Asyl beim neuen Abteilungsleiter Recht und Kommunales im Innenministerium sowie um eine Förderrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung, die auch für die Sozialarbeit in städtischen Quartieren genutzt werden kann, in denen Flüchtlingsunterkünfte gelegen sind.

Die Stabsstelle Asyl soll die Kommunikation und die Organisation weiter optimieren. Dort werden Konzepte zum Ausbau der Erstaufnahmekapazitäten erarbeitet und mit den Kommunen koordiniert. Auf der anderen Seite geht es auch um eine zentrale Koordination der beteiligten Behörden bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern. In der Stabsstelle arbeiten Vertreter der verschiedenen beteiligten Ressorts und der kommunalen Spitzenverbände (siehe Organigramm in der Anlage).

Innenminister Markus Ulbig: „Asyl ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In der Stabsstelle Asyl laufen alle Fäden zusammen. Wichtig ist die reibungslose Zusammenarbeit aller beteiligten Ressorts.“

Mit der Förderrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung werden grundsätzlich Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern bei Projekten zur sozialen, stadtteilbezogenen Integration von Menschen gefördert. Die Richtlinie kann in der beschlossenen Fassung auch bei der Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, z. B. durch die Einrichtung eines Quar-tiersmanagers „Asyl“. Die quartiersbezogene soziale Betreuung soll das integrative Zusammenleben in Stadtteilen fördern. Gefördert werden Sportprojekte als auch Projekte für Kinder- und Jugendbildung, für lebenslanges Lernen, für soziale Eingliederung und für Integration in Beschäftigung.

Innenminister Markus Ulbig: „Sachsen profitiert hier von der Förderrichtlinie des Europäischen Sozialfonds. Die EU hilft den Kommunen, vor Ort Flüchtlingsunterbringung und Stadtteilintegration sozial zu begleiten.“

Die Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds. In der Förderperiode 2014 -2020 stehen dafür bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung.


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