Sächsisches Oberbergamt gibt grünes Licht für die Erkundungsbohrung der KGHM Kupfer AG in der Gemeinde Neißeaue

30.04.2015, 15:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die KGHM Kupfer AG, ein deutsches Tochterunternehmen des weltweit tätigen Bergbaukonzerns KGHM in Polen, erkundet seit dem Jahr 2008 Kupferschiefervorkommen in der Lausitz. Das Unternehmen hat die Erzvorkommen in den vergangenen Jahren mit geophysikalischen Messungen und Bohrungen untersucht.

Auf Antrag der KGHM Kupfer AG hatte das Sächsische Oberbergamt mit Bescheid vom 20. Februar 2015 einen Hauptbetriebsplan zur Durchführung einer weiteren Erkundungsbohrung auf einer Ackerfläche zwischen den Ortsteilen Deschka und Zentendorf in der Gemeinde Neißeaue zugelassen. Am 9. März 2015 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde erteilt. Mit der Bohrung soll der Kupfergehalt und die Tiefenlage der kupferführenden Schicht im Untergrund untersucht werden. Die Bohrung wird unmittelbar danach wieder ordnungsgemäß verfüllt.

Eine Bürgerinitiative hat dem Sächsischen Oberbergamt gegenüber seine Bedenken gegen die Bohrung vorgetragen. Die Bedenken wurden aufgegriffen und im März 2015 eine Bürgerversammlung vor Ort durchgeführt. In dieser wurde dargestellt, warum die von Einwohnern der benachbarten Ortslagen vorgetragenen Befürchtungen insbesondere hinsichtlich einer Grund- und Trinkwassergefährdung nicht begründet sind. Bedenken der Bürgerinitiative zu einer weiteren Nutzung der Bohrung für wissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen eines EU-Projektes (BioMOre) sind nicht begründet. Eine derartige Nutzung für Forschungszwecke wurde weder beantragt noch ist sie genehmigt.

Gegen die Zulassungsentscheidung des Oberbergamtes wurden zwischenzeitlich zwei förmliche Widersprüche durch Privatpersonen eingelegt. Aufgrund dieser Widersprüche hatte das Bergbauunternehmen die vorbereitenden Arbeiten zur Bohrung vorläufig eingestellt und beim Sächsischen Oberbergamt einen Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gestellt. Das Oberbergamt hat die Argumente der Widerspruchsführer aufgegriffen und geprüft. Im Ergebnis bestehen keine Anhaltspunkte für Rechtsmängel oder durch die Bohrung ausgelöste Umweltgefahren.

Heute wurde der von der KGHM Kupfer AG beantragte Sofortvollzug für die Zulassung des Aufsuchungshauptbetriebsplans und der wasserrechtlichen Erlaubnis angeordnet. Das Unternehmen darf nun die Arbeiten wieder aufnehmen und mit der Errichtung des Bohrplatzes beginnen.


Kontakt

Sächsisches Oberbergamt

Pressesprecher Oberberghauptmann Prof. Dr. Bernhard Cramer
Telefon: +49 3731 372 9001
Telefax: +49 3731 372 9009
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