Heinz Sielmann Stiftung unterstützt Wolfsprävention
17.07.2015, 14:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Anträge für zusätzliche Fördermittel können ab sofort gestellt werden
Staatsminister Thomas Schmidt bedankt sich bei der Heinz Sielmann Stiftung, die sich bereit erklärt hat, Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Wolfsschäden bei Haltern von Schafen, Ziegen und Gatterwild zu unterstützen. „Die Anträge für die zusätzlichen 20 Prozent Förderung können ab sofort gestellt werden“, sagt der Minister. „Das ist eine willkommene Ergänzung der staatlichen Unterstützung der Nutztierhalter im Wolfsgebiet. Damit trägt die Heinz Sielmann Stiftung dazu bei, die Belastungen der Tierhalter spürbar zu verringern.“
Der Freistaat Sachsen hatte im Februar dieses Jahres das Gebiet, in dem Schutzmaßnahmen für Nutztiere gegen Wolfsübergriffe mit staatlichen Hilfen gefördert werden, auf ganz Sachsen ausgedehnt. Gleichzeitig wurden die Förderquoten für Präventionsmaßnahmen von 60 auf 80 Prozent erhöht. Der Freistaat unterstützt Nutztierhalter damit bei der Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterbändern und Herdenschutzhunden sowie bei der Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern. Diese Präventionsmaßnahmen sind künftig in ganz Sachsen Voraussetzung für einen Schadensausgleich, falls es trotz der Vorsorgemaßnahmen zu Wolfsübergriffen kommt.
Die zusätzlichen Fördermittel können ab sofort per Post beim Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V., dem sächsischen Partner der Heinz Sielmann Stiftung beantragt werden. Voraussetzung ist ein positiver Bescheid des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie über den Erhalt staatlicher Förderung für Wolfspräventionsmaßnahmen. Mit dem entsprechenden Bescheid werden die Nutztierhalter über die Möglichkeit informiert, die zusätzlichen Fördermittel der Sielmann Stiftung beantragen zu können. Sie erhalten außerdem den Antrag, den sie ausgefüllt an den Landschaftspflegeverband schicken müssen. Tierhalter, denen seit dem Start in die neue Förderperiode im Februar bereits staatliche Fördermittel für Präventionsmaßnahmen zugesagt wurden, erhalten einen Antrag für die zusätzliche Förderung im Nachgang.
Hintergrund:
Die Förderung für die Präventionsmaßnahmen ist in der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) geregelt. Detaillierte Informationen und Beratung zur Förderung erhalten Tierhalter bei den Förderzentren Kamenz, Wurzen und Zwickau des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie im Internet unter www.smul.sachsen.de/RichtlinieNE.