Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“
18.08.2015, 17:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Köpping: „Erstmals finanzielle Unterstützung für Integration“
Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das sächsische Kabinett die Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ beschlossen. Mit ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt tritt die Richtlinie Anfang am 28. August 2015 in Kraft.
„Zum ersten Mal hat der Freistaat Sachsen ein Programm aufgelegt, das Integration in nennenswerter Weise unterstützt“, erklärt die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping. „Wir wollen die Integration und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verbessern. Außerdem soll der gesellschaftliche Zusammenhalt zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Sachsen gestärkt werden.“
Die Richtlinie folgt dem Grundverständnis, dass Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess ist und dass sowohl Personen mit Migrationshintergrund als auch die Mehrheitsgesellschaft gefordert sind, diesen Prozess aktiv und gemeinsam zu gestalten.
Die Richtlinie konzentriert sich auf zwei Zielgruppen:
1. Gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, Träger der kommunalen Wohlfahrtspflege oder anerkannte Religionsgemeinschaften, die Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt umsetzen. Ganz praktisch kann das die Beratung oder Unterstützung von Asylsuchenden und Flüchtlingen sein.
2. Die sächsischen Kommunen sollen bei den aktuellen Herausforderungen in der Integrationsarbeit vor Ort, in ihrem Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie bei der Förderung der Potenziale der Personen mit Migrationshintergrund unterstützt werden. Das kann durch die Schaffung einer zusätzlichen Koordinationsstelle Integration im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Arbeitsgelegenheiten oder die Förderung ehrenamtlicher Sprachinitiativen zu unterstützen.
„Mit dieser Richtlinie setzen wir ein wichtiges Signal: wir schaffen Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund und für die sächsische Mehrheitsgesellschaft“, so Ministerin Köpping. Im Jahr 2015 sind für die Richtlinie rund 3,5 Mio. Euro eingestellt, für 2016 sind es 4,5 Mio. Euro. Der Förderanteil des Freistaates liegt bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.