Ministerin Klepsch: »Dem Kind zu Liebe – kein Alkohol in der Schwangerschaft«
08.09.2015, 14:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
9. September der »Tag des alkoholgeschädigten Kindes«
»Alkoholgenuss in der Schwangerschaft kann bei dem ungeborenen Leben zu dauerhaften körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen führen. Verzichten Sie auf Alkohol – Ihrem Kind zu Liebe!«, appelliert Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.
»Jede werdende Mutter hofft, dass ihr Kind gesund, zufrieden und glücklich das Licht der Welt erblickt. Ein verantwortungsbewusster Lebensstil ist die beste Prävention. Werdende Mütter müssen deshalb auf Alkohol in der Schwangerschaft verzichten um ihr Kind vor Folgeschäden zu schützen«, sagte die Ministerin.
Bundesweit sind jährlich bis zu 10.000 Neugeborene von diesen Folgeschäden, den sogenannten »Fetale Alkoholspektrumstörungen« (FASD), betroffen. Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich deutlich höher. Bei vielen Neugeborenen ist die Schädigung nicht sofort erkennbar. Dennoch leiden diese Kinder an geistigen Defiziten oder sind psychisch auffällig.
FASD ist die häufigste, nicht genetische Ursache für angeborene Fehlbildungen, geistige Behinderungen, Entwicklungs- und Wachstumsstörungen sowie für extreme Verhaltensauffälligkeiten. Diese werden allein durch den Alkoholkonsum der Mutter verursacht.
Der »Tag des alkoholgeschädigten Kindes« wird seit 1999 jährlich am 9. September begangen. Die Neun in diesem Datum symbolisiert dabei den neun-monatigen Zeitraum der Schwangerschaft. In diesem Zeitraum und während der Stillzeit ist jeder Tropfen Alkohol für das Kind schädlich. Ursprünglich kommt der Gedenktag aus Kanada und wurde inzwischen in zahlreichen weiteren Ländern übernommen. Er weist auf das Leid der Kinder hin, die selbst unverschuldet mit Folgeschäden durch den Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft zur Welt gekommen sind.