Zahlung aus dem Garantiefonds

01.10.2015, 09:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im dritten Quartal 2015 hat der Freistaat Sachsen eine Zahlung aus dem Garantiefonds in Höhe von rd. 33,6 Millionen Euro geleistet. Darüber wurde der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages vom Finanzministerium informiert. Seit Übernahme der Höchstbetragsgarantie belaufen sich die Zahlungen damit auf insgesamt 1,37 Milliarden Euro.

Für die Absicherung der Folgekosten der Landesbank Sachsen AG wurde durch den Garantiefonds Vorsorge getroffen. Deshalb wird der sächsische Haushalt zukünftig nicht belastet. Der Bestand des Garantiefonds beläuft sich zum 30. September 2015 auf rund 1,03 Milliarden Euro. Mit den Zuführungen nach dem Garantiefondsgesetz ist das noch verbleibende Risiko aus der Höchstbetragsgarantie von rund 1,38 Milliarden Euro daher vollständig abgedeckt.


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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

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