Wiederaufbau nach Flut 2013 finanziell abgesichert

24.02.2016, 10:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Erfolgreiche Verhandlungen des Freistaats über endgültige Mittelverteilung

Sachsen wird aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder (AHF) ausreichend Mittel für die Beseitigung der Flutschäden aus dem Juni 2013 erhalten. Das haben die Verhandlungen mit den Bund über die Verteilung der sogenannten „3. Tranche“ ergeben, bei denen der Freistaat die Koordinierung für alle betroffenen Bundesländer übernommen hatte. „Ich bin froh, dass wir damit ausreichend Mittel für den Wiederaufbau erhalten werden, auch für den Teil, der den nach dem Hochwasser zunächst erwarteten Bedarf von 1,8 Milliarden Euro übersteigt“, sagte Umweltminister Thomas Schmidt zu dem Ergebnis.

„Bei den Verhandlungen mit dem Bund konnten wir plausible, belastbare Zahlen vorlegen. Im Ergebnis werden wir insgesamt Mittel in Höhe von 2,3 Milliarden Euro erhalten“, so Schmidt weiter. In den vergangenen Tagen haben alle Bundesländer dem Verteilungsvorschlag des Bundesfinanzministeriums zugestimmt.

Bund und Länder hatten sich nach der Flut 2013 auf den mit acht Milliarden Euro ausgestatteten AHF verständigt. 4,75 Milliarden Euro davon trägt der Bund. Der Länderanteil wurde zunächst vom Bund vorfinanziert, er wird von den Ländern bis zum Jahr 2033 zurückgezahlt. Der Gesamtfinanzierungsaufwand für den Freistaat Sachsen für diese Erstattung beträgt 202 Millionen Euro. „Die Leistung aus dem Aufbauhilfefonds übersteigt damit den Anteil des Freistaates um ein Vielfaches“, so Schmidt. „Ohne diese Solidarität des Bundes und der Länder hätte die Beseitigung der Schäden deutlich länger gedauert“.

Schmidt mahnt jedoch auch zur Vorsorge. „Es ist keineswegs selbstverständlich, dass uns die anderen Länder auch künftig in dieser Weise unterstützen. Andererseits können sich schwere Naturkatastrophen mit hohen Schäden jederzeit wiederholen. Extremwetterlagen werden infolge des Klimawandels sogar häufiger auftreten. Dazu gehören auch Starkniederschläge, die zu Überschwemmungen führen können“. Wichtig sei daher neben öffentlichem Hochwasserschutz auch die Eigenvorsorge, zum Beispiel durch den Abschluss von Versicherungen.

Sachsen benötigt nach dem Hochwasser 2013 rund 1,3 Milliarden für die Schadensbeseitigung an kommunaler Infrastruktur, 429 Millionen Euro für staatliche Infrastruktur, insbesondere Verkehrswege und Hochwasserschutzanlagen. Für die Unterstützung des Wiederaufbaus bei Unternehmen, Privatpersonen sowie Vereinen werden 360 Millionen Euro benötigt. Darüber hinaus wurden 75 Millionen Euro aus dem Europäischen Solidaritätsfonds für die Katastropheneinsatzkosten der Kommunen sowie Sicherungsmaßnahmen an Gewässern eingesetzt. 89 Millionen Euro wurden für Soforthilfen ausgezahlt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Burkhard Beyer
Telefon: +49 351 564 20013
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: Burkhard.Beyer@smekul.sachsen.de
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