Langfristige Hochschulentwicklungsplanung ohne Stellenabbau gibt nachhaltige Entwicklungsperspektive

15.03.2016, 16:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsministerin informierte heute im Kabinett über Eckpunkte zur Hochschulentwicklungsplanung 2025

In diesem Jahr wird im Dialog mit den sächsischen Hochschulen der Hochschulentwicklungsplan mit der zeitlichen Perspektive 2025 fortgeschrieben. Heute hat die Sächsische Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange im Kabinett die Eckpunkte zur Hochschulentwicklungsplanung vorgestellt.

Sie unterstreicht: „Mit dem Hochschulentwicklungsplan 2025 bekommen unsere Hochschulen eine wirklich langfristige und sichere Perspektive. Erstmals seit 1990 ist die Planung nicht mit Stellenabbau verbunden, wenn wir uns mit den Hochschulen auf gemeinsame Ziele und Profile einigen.“

Ziel der Hochschulentwicklungsplanung ist, das Studienangebot und die Forschungsfelder noch besser zu verzahnen, landesweit aufeinander abzustimmen und für jeden Hochschulstandort Schwerpunkte zu setzen. Diese Planung mündet in einer vertraglichen Vereinbarung mit den Hochschulen, die auf acht Jahre angelegt ist.

„Wenn wir den Hochschulentwicklungsplan gemeinsam auf den Weg bringen, dann ist der ursprünglich geplante Stellenabbau von 754 Stellen an unseren Hochschulen vom Tisch. Das ist ein Riesenerfolg, der eine hohe Qualität von Lehre und Forschung sowie ein gutes Betreuungsverhältnis an den Hochschulen sichern wird“, so Dr. Eva-Maria Stange.

Die Hochschulentwicklungsplanung ist im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz festgelegt und auch Teil des Koalitionsvertrages. Folgende Eckpunkte wurden heute im Kabinett bestätigt:

Profilierung fortsetzen

Die sächsischen Hochschulen bieten ihren Studierenden ein umfangreiches und attraktives Studienangebot mit 1765 Studiengängen. Das Angebot wurde von den Hochschulen in den vergangenen Jahren ständig dem Bedarf angepasst.

Ziel ist, ein attraktives Studienangebot mit einem breitem Fächerangebot zu erhalten, aber auch Kompetenzen zu bündeln. Dazu soll der Profilierungsprozess an den Hochschulen fortgesetzt werden. Die Hochschulentwicklungsplanung berücksichtigt die Studienfächer. Im festgelegten Rahmen der möglichen Studienfächer entscheiden die Hochschulen selbst über das Angebot der Studiengänge.

Das Angebot der Studienfächer wird landesweit abgestimmt. Unikate Studienfächer sollen erhalten bleiben.

Fachhochschulen stärken

Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen zur Rolle der Fachhochschulen im Hochschulsystem 2010 den Ländern den Ausbau des Anteiles der Fachhochschulen nahegelegt und eine Verstetigung gefordert. Die Zahl der Studierenden soll gehalten werden, somit wird der Anteil der Studierenden an den Fachhochschulen in Sachsen steigen.

Medizin / Lehramt

Für ausgewählte Staatsexamensstudiengänge mit besonderer Bedeutung sollen im Hochschulentwicklungsplan Planungsgrößen für das Jahr 2025 vorgegeben werden. Für Humanmedizin sind dies 540 Studienanfänger und für Zahnmedizin 120 Studienanfänger. Beim Lehramt werden die Kapazitäten auf 2.000 Plätze für Studienanfänger erhöht, um dem Bedarf gerecht zu werden. Die Ausbildung in der Pharmazie wird gesichert.

MINT

Die sächsische Wissenschaftslandschaft wird auch künftig von einem breiten Fächerspektrum, von den Geisteswissenschaften bis zu den MINT-Fächern, geprägt sein. In Sachsen sind die MINT-Fächer gemessen an der bundesweiten Fächerstrukturquote überproportional vertreten. Diese Position soll nicht aufgegeben werden. Ziel ist, die MINT-Quote auf dem gegenwärtigen Stand von 44 % zu halten.

Abstimmung von Studienfächern

1. Hochschule Zittau/Görlitz

Im Studienfach „Pflegewissenschaft/-Management“ soll ein Angebot Zittau/Görlitz entwickelt werden.
„Chemie“ als Grundlagenfach soll an der Hochschule Zittau/Görlitz nicht weitergeführt werden, alle vier sächsischen Universitäten bieten dieses Fach an.

2. Hochschule Mittweida

Das Studienfach „Biologie“ als Grundlagenfach wird an der TU Dresden und an der Universität Leipzig angeboten. An der Hochschule Mittweida soll der Bereich Biotechnologie gestärkt werden, das Grundlagenfach „Biologie“ dagegen nicht weitergeführt werden.

Das Studienfach „Mathematik“ ist ebenso ein Grundlagenfach und für Studierende als Studienfach in Sachsen an fünf Hochschulen (TU Dresden, TU Chemnitz, TU Bergakademie Freiberg, Universität Leipzig und HTWK) wählbar. Es soll künftig nicht mehr an der Hochschule Mittweida angeboten werden.

„Allgemeine Sprachwissenschaften/Indogermanistik“ soll weiterhin an der TU Chemnitz, an der Universität Leipzig und an der Westsächsischen Hochschule Zwickau angeboten werden, an der Hochschule Mittweida künftig nicht mehr.

3. Universität Leipzig / TU Dresden

Das Studienfach „Rechtswissenschaft“ soll an der Universität Leipzig konzentriert werden und wird nicht an der TU Dresden weitergeführt.

Die Hochschulentwicklungsplanung berücksichtigt die Studienfächer. Im festgelegten Rahmen der möglichen Studienfächer entscheiden die Hochschulen selbst über das Angebot der Studiengänge. Alle Veränderungen sollen bis 2024 umgesetzt werden. Alle Studierenden in diesen Studienfächern können ihr Studium zu Ende führen.

Studierendenzahl 2025

Die heutige Hochschulentwicklungsplanung muss berücksichtigen, dass zusätzliche Mittel für die Hochschulen aus dem Hochschulpakt im Jahr 2023 auslaufen. Darauf müssen sich die Hochschulen schon jetzt einstellen. Im Koalitionsvertrag wurde daher eine Planungsgröße von 95.000 Studierenden (Studienjahr 2024/2025) an den 14 sächsischen Hochschulen festgelegt. Durch ein günstigeres Betreuungsverhältnis soll die Qualität der Lehre steigen.

Auf der Grundlage der beschlossenen Eckwerte wird das SMWK einen Referentenentwurf des Hochschulentwicklungsplans 2025 erarbeiten. Die Hochschulen und weitere betroffene Einrichtungen, Verbände und andere Institutionen erhalten dabei Gelegenheit zur Stellungnahme. In der zweiten Jahreshälfte 2016 wird der Hochschulentwicklungsplan vom Kabinett verabschiedet werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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