Gespräche zur Beamtenbesoldung erfolgreich abgeschlossen
23.03.2016, 12:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Gemeinsame Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen, der Gewerkschaft der Polizei Sachsen, des Beamtenbundes und Tarifunion Sachsen, des dbb Beamtenbundes und Tarifunion und des Sächsischen Richtervereins
Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat heute in Dresden mit Markus Schlimbach, stellv. Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen (DGB) und Gerhard Pöschmann, Landesvorsitzender des Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB), Hans-Ulrich Benra, stellv. Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik dbb, Beamtenbund und Tarifunion, Hagen Husgen, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Sachsen (GdP) sowie Reinhard Schade, Landesvorsitzender des Sächsischen Richtervereins (SRV) eine Vereinbarung unterzeichnet und damit die Gespräche zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 erfolgreich abgeschlossen.
Ziel der Vereinbarung zwischen Finanzministerium und den Vertretern der Gewerkschaften ist es, dem Landtag als Gesetzgeber einen Vorschlag zu unterbreiten, um für die Zukunft eine amtsangemessene, verfassungskonforme Besoldung für alle Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen im Freistaat Sachsen zu erreichen. Für die Vergangenheit soll die vorhandene Unteralimentation beseitigt werden.
Im Einzelnen wurden folgende Punkte vereinbart:
Für den Zeitraum von 2011 bis Juni 2016 erfolgen jährliche Nachzahlungen, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung zu tragen.
2011: 2,53 %
2012: 0,98 %
2013: 2,16 %
2014: 1,55 %
2015: 1,28 %
Jan.– Juni 2016: 2,05 %
Die Nachzahlungen sollen, in Abhängigkeit vom Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens, möglichst noch im Jahr 2016 ausgezahlt werden.
Unabhängig von künftigen Besoldungsanpassungen soll die Besoldung ab 01. Juli 2016 durch Einarbeitung der Beträge in die jeweils zu berücksichtigenden Besoldungstabellen um linear 2,61 % angehoben werden.
Die mit der Dienstrechtsreform im Jahr 2014 eingeführte Strukturzulage sowie die Erhöhung der Leistungselemente sollen zum 01.01.2017 entfallen.