Information zur Broschüre der AHK im Iran

07.06.2016, 17:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sehr geehrte Damen und Herren,

da es im Nachgang zur gemeinsamen Delegationsreise von Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt in den Iran offensichtlich zu Irritationen um die Delegationsbroschüre der Außenhandelskammer Iran (AHK) kam, stellen wir fest:

Zwischen dem 28. Mai und dem 2. Juni 2016 befand sich eine Wirtschaftsdelegation der drei vorgenannten Bundesländer zu einer Markterkundungsreise im Iran, mit Stationen in Teheran und Isfahan. Die Reise wurde vor Ort durch die AHK und die Deutsche Botschaft organisiert und betreut. Für die Treffen mit iranischen Unternehmen (Kooperationsbörsen) wurde durch die AHK eine Delegationsbroschüre erstellt, die zur Erleichterung des Dialogs die Namen, Positionen und Fotos aller Delegationsteilnehmerinnen und -teilnehmer enthält.

Einige Teilnehmerinnen tragen auf den abgebildeten Fotos ein Kopftuch. Diese Teilnehmerinnen verwendeten für die Broschüre Fotos, die ebenso für die Beantragung ihrer Visa bei der iranischen Botschaft verwendet wurden. Im Iran ist das Unterlassen des Kopftuchtragens für alle Frauen und Mädchen, auch Ausländerinnen, in der Öffentlichkeit strafrechtlich untersagt.
Die AHK beabsichtigte in ihrer Broschüre generell die für Visaerteilung angefertigten Fotografien mit Kopftuch zu verwenden. Durch eine technische Panne der AHK in Teheran kam es bei einigen Teilnehmerinnen zu einer Verwendung alter Passbilder.

Hinweis:

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist sich des hohen Stellenwerts der Presse- und Meinungsfreiheit bewusst. Die Verfassung schützt die kritische Meinungsäußerung, insbesondere auch der Medien, unabhängig von der Berechtigung der Kritik.

Andererseits sind die Medien verpflichtet, bei ihrer Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht zu respektieren. Bei einer -ggf. auszugsweisen- Veröffentlichung der Broschüre sind die Gesichtszüge der Mitarbeiterinnen des Ministeriums unkenntlich zu machen.

Hintergrund:

Strafrechtliche Vorschriften im Iran:
Das Kopftuchtragen ist für Frauen und Mädchen im Iran strafrechtlich vorgeschrieben in der Öffentlichkeit. Dies wussten alle mitreisenden Frauen der Delegation und haben sich an diese Vorschrift selbstverständlich gehalten.
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IranSicherheit.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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