Umweltminister Günther: »Grundwasserschutz und auskömmliches Wirtschaften der Landwirte gewährleisten«
27.03.2020, 14:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsen enthält sich bei Abstimmung zur Düngeverordnung im Bundesrat
Sachsens Umweltminister Wolfram Günther zur heutigen Abstimmung im Bundesrat über die Düngeverordnung: »Wir haben der Düngeverordnung im Bundesrat heute nicht zugestimmt. Es ist völlig richtig und notwendig, den Nitratgehalt im Grundwasser dort zu senken, wo er zu hoch ist. Aber wir sind nach wie vor nicht einverstanden mit den Vorgaben der EU-Kommission, die sehr schematisch und fachlich nicht unstrittig sind. Bundesregierung und EU-Kommission haben sich darauf geeinigt, dass die neuen Regelungen der Düngeverordnung erst am 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen, also drei Monate später als ursprünglich geplant. Das verschafft uns ein wenig Luft. Denn wir müssen den Grundwasserschutz gewährleisten, aber auch das auskömmliche Wirtschaften unserer Landwirte. Das eine lässt sich gegen das andere nicht aufrechnen.«
Sachsen konnte im Bundesrat erfolgreich einen Entschließungsantrag einbringen. Darin weist Sachsen unter anderem auf die fachlichen Unzulänglichkeiten des Regierungsentwurfs zur Düngeverordnung hin und verweist darauf, dass die Vorgaben des Entwurfs für Landwirte und Vollzugsbehörden nur schwer umsetzbar seien.