Corona-Krise: Sachsen bringt zusätzlich rund zehn Millionen Euro für die Kultur auf den Weg
07.04.2020, 14:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Barbara Klepsch: Kulturschaffenden schnell helfen und Eigeninitiative fördern
Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung kurzfristige Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Überwindung der Folgen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Für den Kulturbereich sollen zusätzlich rund zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um die Akteure vor Ort zu unterstützen.
»Viele Künstler und Kulturschaffende trifft die Corona-Krise hart. Die intensiven Gespräche mit Akteuren aus dem Kulturbereich in den vergangen Wochen zeigten deutlich, wo schnelle Hilfe nötig ist. Deshalb wollen wir rund zehn Millionen Euro einsetzen. Letztendlich ist jeder Euro dafür da, um die Kulturschaffenden zu unterstützen«, sagte Kulturministerin Barbara Klepsch heute in Dresden.
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen wird ein neues, unbürokratisches Stipendienprogramm auflegen. Es heißt »Denkzeit« und richtet sich an Künstler und Kulturschaffende, damit sie die Zwangspause kreativ nutzen und Ideen für die Zeit danach entwickeln können. »Mit diesem Angebot greifen wir eine Idee der Kulturschaffenden auf, um in der Not zu unterstützen und gleichzeitig die Eigeninitiative für die Zeit nach der Krise zu nutzen.«
Zudem wollen wir über die Kampagne »So geht sächsisch.« weiteren Künstlerinnen und Künstlern eine Plattform bieten und so die kulturelle Vielfalt im Internet ermöglichen. »Auch online erbrachte Leistungen haben einen Wert. Neben Künstlerhonoraren sollen hier auch Ausgaben für Technik unterstützt werden«, so die Ministerin.
Um die wichtigen Strukturen der musisch-kulturellen Bildung in der Fläche des Freistaates zu erhalten, bedarf es in einem ersten Schritt insbesondere für die freien Träger eine finanzielle Unterstützung. »Ich sehe die schwierige Situation, in der sich freie Honorarkräfte befinden. Hier wollen wir helfen«, so Klepsch. Parallel dazu arbeitet die Staatsregierung an einem Schutzschirm für Kommunen.
»Auch den Kulturräumen wollen wir die Zahlung von Ausfallhonoraren ermöglichen. Fördermittel des Freistaates an die Kulturräume müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn auf Grund der Corona-Krise Einrichtungen schließen und Veranstaltungen abgesagt werden mussten«, so die Ministerin abschließend.
Die für die Maßnahmen erforderlichen Mittel bedürfen noch der Entscheidung des Sächsischen Landtages.