20. GFMK fordert bessere medizinische Versorgung, Gesundheitsförderung und Prävention
11.06.2010, 13:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Christine Clauß: „Unterschiedliche Herangehensweise für Männer und Frauen wird noch nicht genügend beachtet“
Die 20. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen- und -minister, -senatorinnen und -senatoren (GFMK) stand unter den Schwerpunktthemen geschlechterspezifische Aspekte der medizinischen Versorgung, Gesundheitsförderung und Prävention.
„Dieser Bereich enthält viele neue Ansätze, die zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen: Wir wissen, dass Geschlechteraspekte im Gesundheitsbereich ebenso wichtig sein können wie die Berücksichtigung des Alters, der Größe und des Gewichts von Patientinnen und Patienten. Männer und Frauen unterscheiden sich in ihren Lebensstilen und Bedingungen ebenso deutlich wie in vielen biologischen Faktoren oder ihren Krankheitsverläufen. Das wird medizinisch noch nicht genügend beachtet“, so die Vorsitzende der diesjährigen GFMK, Sachsens Staatsministerin Christine Clauß. „Die Themen der Konferenz setzen politische Impulse, die ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen sind.“
Die Länder haben dazu aufgefordert, die Gesundheitsbedürfnisse von Männern und Frauen zukünftig in der Grundlagenforschung, der Versorgungs- und Präventionsforschung deutlicher als bisher zu berücksichtigen. Unter anderem setzen sie sich dafür ein, dass für die Anwendung von Arzneimitteln zukünftig in allen Phasen der klinischen Prüfungen deren Wirkung auf die Unterschiede bei Männern und Frauen beurteilt werden und Nutzen und Risiken vom IQWiG (Institut für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) bewertet werden. Ebenso fordert die GFMK die Entwicklung und Implementierung von Konzepten und Maßnahmen der Gesundheitsförderung und -prävention, die den unterschiedlichen Gesundheitssituationen von Frauen und Männern entgegenwirken. Zudem wurden Maßnahmen des Arbeitsschutzes erörtert, um Benachteiligungen bei Arbeitsbedingungen auszugleichen. Die Wissensvermittlung für die Studiengänge des Gesundheitswesens sowie die Aus- und Weiterbildung waren ebenso Diskussionsgegenstand wie Fragen der Chancengleichheit im beruflichen Alltag von Medizinerinnen und Ärzten sowie den Angehörigen der Pflegeberufe. Eine Forderung ist es, vermehrt Männer in Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsberufe zu bringen.
Bestimmende Thematik der Konferenz war die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen.
Die GFMK hat auf Anregung der Länder Berlin und Saarland über die Frage, inwieweit eine gesetzliche Quote einer Erhöhung der Repräsentanz von Frauen in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen erforderlich ist, eine intensive Debatte geführt. Dabei haben die Länder dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf erkannt und waren sich darüber einig, dass eine gesetzliche Mindestregelung notwendig ist. Die Mehrheit der Länder stimmte für eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent für alle deutschen, dem Mitbestimmungsrecht unterliegenden Unternehmen in dieser Legislaturperiode. Differenzen bestanden hinsichtlich der Frage, wann diese Quote eingeführt, in welchen Fristen sie umgesetzt und in welcher Ausgestaltung sie erfolgen soll.
Weiter diskutierte die GFMK den Abschlussbericht des Instituts Arbeit und Qualifikation des Forschungsteams Internationaler Arbeitsmarkt der Phillips Universität Marburg. Mit Sorge sieht die GFMK, dass die Frauenförderung in den Job-Centern hinter den Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben des SGB II zurückbleibt. Sie fordert ein strenges Controlling und die Durchsetzung der Frauenquoten.
Auf der Tagesordnung standen zudem Fragen der Entgeltgleichheit:
Die GFMK begrüßt die Einführung und Weiterentwicklung sowie Anwendung des Lohnverfahrens Logib-D. Die GFMK hält eine höhere Verbindlichkeit zur Erreichung der Entgeltgleichheit für erforderlich. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, zu prüfen, welche anderen Instrumente wie z.B. der Entgeltgleichheitscheck (eg-check.de), in ein Beratungspaket einzubeziehen ist.
Abschließend ist sich die GFMK darüber einig, dass die Öffentlichkeitsarbeit intensiv fortzuführen ist und den Equal Pay Day weiter zu unterstützen.
Auf Antrag Schleswig-Holsteins hat sich die GFMK mit dem Thema „Gleichstellungsorientierte Aspekte eines Betreuungsgeldes“ beschäftigt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der GFMK begrüßen, dass die Bundesregierung mit der Studie des ZEW „Fiskalische Auswirkungen sowie arbeitsmarkt- und verteilungspolitische Effekte einer Einführung eines Betreuungsgeldes für Kinder unter 3 Jahren“ eine frühzeitige Gesetzesfolgenabschätzung in Auftrag gegeben hat. Die Studie prognostiziert, negative Auswirkungen eines Betreuungsgeldes auf das weibliche Arbeitsangebot und die Erwartung, dass sich die Entgeltungleichheit der Geschlechter verfestigen oder gar ver-größern wird. Dies hat Schleswig-Holstein veranlasst, einen Antrag vorzubereiten, der die Bundesregierung um Prüfung bittet, inwieweit andere Möglichkeiten der Anerkennung von Erziehungsleistungen – beispielsweise in Form von Gutscheinen oder in Form einer Nutzung für die Alterssicherung der Erziehenden – andere Wirkungen auf das Arbeitsangebot durch Mütter erzielen können.
Dazu erklärte Schleswig-Holsteins Gleichstellungsminister Emil Schmalfuß: “Ich persönlich sehe das Betreuungsgeld sehr kritisch. Völlig unabhängig davon ging es bei dem Antrag aber vor allem darum, Erkenntnisgewinne zu erlangen – ohne eine Positionierung für oder gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes vorfestzulegen. Ich bedaure daher außerordentlich, dass der Antrag keine Mehrheit gefunden hat. Für die nächste GFMK in Schleswig-Holstein werde ich das Betreuungsgeld als Thema erneut aufgreifen.“
Diese GFMK im Jahr 2011 wird sich auch mit Wertungs- und Wirkungswidersprüchen in unterschiedlichen Rechtsbereichen beschäftigen. Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, zu prüfen, wie die Leistungen im Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungs-, Sozial- und Familienrecht harmonisiert werden können. Hierzu bittet die heutige GFMK einstimmig das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Prüfung die genannten Rechtsgebiete auch auf Wertungs- und Wirkungswidersprüche in Bezug auf die Rollenzuweisung an Frauen zu untersuchen und in einem Bericht darzustellen, wie die einzelnen Rechtsgebiete mit dem Ziel der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen harmonisiert werden können. Die GFMK setzt sich seit vielen Jahren für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen ein. Dies steht im Einklang mit dem im neuen Unterhaltsrecht formulierten Grundsatz der „Eigenverantwortung“ und den Zielen der Europäischen Union. „Von dem Ergebnis dieser Prüfung erhoffe ich mir vor allem Transparenz für Politik und für Betroffene“, so der schleswig-holsteinische Gleichstellungsminister Emil Schmalfuß.
Die Bundesländer haben zudem einstimmig ein bundesweites Forschungsvorhaben angeregt, das Ursachen und Motive aktiver Frauen in der rechten Szene untersucht.
Brandenburgs Frauen- und Sozialminister Günter Baaske hatte sich in der GFMK dafür eingesetzt, dass Frauen, die langzeitarbeitslos sind oder ein sehr geringes Einkommen haben, auch nach ihrem 21. Geburtstag die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung erstattet bekommen sollten. Bisher erhalten Frauen nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr eine Unterstützung. Er bedauerte, dass dieser Antrag Brandenburgs insbesondere an den konservativen CDU/CSU geführten Ländern scheiterte. Damit habe die GFMK eine große Chance vertan, in einer wichtigen frauenpoliti-schen Frage ein Stück weiterzukommen. Baaske: „Wir müssen verhindern, dass Frauen sich dem Risiko einer ungewollten Schwangerschaft aussetzen müssen, nur weil sie die Kosten für die Pille nicht aufbringen können. Die Folgen sind für die meisten jungen Mütter und ihre Kinder oft für das ganze Land fatal. Das ist keine Glaubensfrage, sondern nüchterne Realität.“
Die GFMK ist die Fachministerkonferenz der für Gleichstellungs- und Frauenpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister. Hauptaufgabe ist es, Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik in Deutschland festzulegen und Maßnahmen zu beschließen, die die Chancengleichheit von Frauen und Männern fördern. Der Vorsitz und die Geschäftsführung der GFMK wechseln seit dem Gründungsjahr 1991 turnusmäßig unter den Ländern. In diesem Jahr ist der Freistaat Sachsen ausrichtendes Bundesland.