Verdacht von Influenza A-Virus in einem Nutzgeflügelbestand
09.10.2008, 14:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Am späten Abend des 08.10.2008 wurde das Sächsische Staatsministerium für Soziales darüber informiert, dass bei einer Ente in einem Nutzgeflügelbestand im Direktionsbezirk Dresden, Landkreis Görlitz Influenza A Subtyp H5 N1 nachgewiesen wurde. Weitere Untersuchungen zur Feststellung, ob es sich um den gefährlichen (hochpathogenen) Typ handelt wurden eingeleitet.
Durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz wurde daraufhin Geflügelpestverdacht festgestellt. Der Bestand wurde bereits durch den Amtstierarzt gesperrt. Die eventuelle Bestandstötung und weitere Maßnahmen werden vorsorglich vorbereitet.
Die durch hoch pathogene aviäre Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufene Geflügelpest ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Diese „Vogelgrippe“, wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert.
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