Bahn frei für Einsatzkräfte: Plakataktion „Rettungsgasse rettet Leben!“ an sächsischen Autobahnen gestartet

11.05.2017, 14:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Bilden einer Rettungsgasse bei Stau oder zäh fließendem Verkehr ist in Deutschland Pflicht. Um insbesondere Autofahrer noch stärker für dieses Thema zu sensibilisieren, startet der Freistaat an den sächsischen Autobahnen die Plakataktion „Rettungsgasse rettet Leben!“.

Verkehrsminister Martin Dulig hat heute gemeinsam mit Vertretern des Deutschen Roten Kreuzes in der Autobahnmeisterei Hellerau die neuen Plakate präsentiert. Insgesamt 18 Plakate werden, auch in tschechischer und polnischer Sprache, in den kommenden Wochen an den Autobahnen im Freistaat aufgestellt.

„Mir geht es vor allem darum, ein sehr wichtiges Thema deutlich mehr in den öffentlichen Fokus zu rücken und bewusst zu machen. Bei Rettungseinsätzen geht es vordergründig darum, Leben zu retten. Und oftmals sind es nur wenige Minuten die über Leben und Tod entscheiden. Treffen kann es jeden von uns. Daher appelliere ich an alle Verkehrsteilnehmer, Rücksicht zu nehmen und die Straße für Einsatzkräfte, egal ob Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr, wie vorgeschrieben frei zu machen“, so Verkehrsminister Martin Dulig.

Für Einsatzkräfte von Rettungsdiensten, Feuerwehr oder Polizei hat das schnelle und gefahrlose Erreichen einer Einsatzstelle oberste Priorität. Doch die sprichwörtliche „freie Bahn“ ist viel zu oft aufgrund von Unaufmerksamkeit oder Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern nicht möglich und kostet wertvolle Zeit.

„Leider erleben wir täglich auf sächsischen Straßen Situationen, die das Leben von Unfallopfern und die Sicherheit von Einsatzkräften gefährden. Bei einem Stau liegen oft die Nerven blank. Allein deswegen sollte jedem Verkehrsteilnehmer klar sein, dass eine Rettungsgasse nicht nur Leben rettet, sondern er davon profitiert, wenn sich der Stau schnell auflöst“, so Kai Kranich vom Deutschen Roten Kreuz in Sachsen.

Das Bilden einer Rettungsgasse ist in Deutschland Pflicht und in der Straßenverkehrsordnung (§ 11 Absatz 2 und § 38 Absatz 1 der StVO) verankert. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. Gegen Verstöße, Missachtung oder gar Behinderung von Einsatzfahrzeugen kann ein Bußgeld von 20 Euro verhängt werden. Auch ist das Befahren von Rettungsgassen für gewöhnliche Fahrzeuge grundsätzlich nicht erlaubt und wird bei Feststellung mit einem Bußgeld von 100 Euro und mit einem Strafpunkt in Flensburg geahndet.

Hintergrund:
Die regelmäßigen Plakataktionen auf den Bundesautobahnen im Freistaat Sachsen sind Teil der präventiven Verkehrssicherheitsarbeit und richten sich in zyklischen Abständen an die Verkehrsteilnehmer. Die Motive sollen Aufklären und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer erhöhen. Vorangegangene Plakataktionen gab es zum Thema „Abstand halten“ (halber Tacho), „Bahn frei“ (Plakatierung zum Thema Winterdienst) und „Rechtsfahrgebot“. Die Plakataktion ist nur ein Baustein der Verkehrssicherheitsarbeit des Freistaates im Bereich der Autobahnen. U.a. wurde schon ein Sicherheits-Upgrade für die sächsischen Autobahnauffahrten zur Vermeidung von Falschfahrern durchgeführt, bei der alle Anschlussstellen im Freistaat mit zusätzlicher Beschilderung und Markierung ausgestattet wurden. In Zusammenarbeit mit der Tank & Rast sowie der DEKRA wurde das Pilotprojekt „Orientierungshilfe zur Spiegeleinstellung für Nutzfahrzeuge auf den Tank- und Rastanlagen im Freistaat Sachsen“ gestartet. Im Rahmen des Programms wurden auf allen 10 Tank- und Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen in Sachsen Spiegeleinstellflächen für LKW aufgebracht. Mit den Orientierungshilfen können die LKW-Fahrer ihre Außenspiegel ohne großen Aufwand optimal einstellen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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