Medieninformation des LKA Sachsen/ PTAZ und der GenStA Dresden

06.10.2017, 15:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs nach Ausschreitungen in Heidenau im Jahr 2015

Dresden, den 6. Oktober 2017

Das Amtsgericht Dresden verurteilte am Freitag, den 29. September 2017, einen jungen Mann wegen Besonders schweren Landfriedensbruchs, zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe. Die Verurteilung steht im Zusammenhang mit den fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Heidenau im Jahr 2015 und weiteren Straftaten während des Dresdner Stadtfestes 2016.

Hintergrund der Straftaten aus dem Jahr 2015 waren die gewaltsamen Proteste gegen die Eröffnung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in einem ehemaligen Heidenauer Baumarkt. Der zur damaligen Tatzeit noch Jugendliche hatte sich aktiv an Angriffen gegen Polizeibeamte beteiligt, indem er gezielt Gegenstände in deren Richtung warf. Mehrere Polizeibeamte wurden dabei verletzt. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen im Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, gab es zahlreiche Hinweise, auswertbares Bildmaterial und Zeugenaussagen, durch die der nunmehr Verurteilte eindeutig als Täter identifiziert werden konnte.

Im Rahmen der Verhandlung am Amtsgericht Dresden musste sich der Angeklagte außerdem noch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verstößen gegen das Versammlungsgesetz sowie Körperverletzung und Sachbeschädigungen verantworten. Der junge Mann befand sich während der Gerichtsverhandlung bereits in U-Haft.


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