Darknet schützt vor Strafe nicht

15.11.2019, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden klagt Drogenhändler an

Medieninformation

Darknet schützt vor Strafe nicht
Staatsanwaltschaft Dresden klagt Drogenhändler an

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 35-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht – u. a. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen und vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in sechs Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, zwischen Januar und August 2019 bei zwei in den Niederlanden ansässigen Verkäufern in vier Fällen über das Darknet jeweils einen Liter Amphetamin-Öl für 2.000,00 bzw. 2.500,00 Euro erworben zu haben. Ihm wird vorgeworfen, aus dem Amphetamin-Öl in seiner Wohnung in Pirna verschiedene Amphetaminprodukte, u. a. Speed-Paste, Nasenspray und Pulver, hergestellt und anschließend auf verschiedenen Darknet-Plattformen weltweit im Wege des Versandhandels gewinnbringend verkauft zu haben.

Ihm liegt weiterhin zur Last, zwischen März und Mai 2019 in sechs Fällen insgesamt ca. 350 Gramm Marihuana über das Darknet erworben und an-schließend gewinnbringend verkauft zu haben.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten wurden diverse Laborgeräte und Chemikalien gefunden, die zur Herstellung von Amphetaminprodukten benötigt werden. Darüber hinaus wurden in der Wohnung des Beschuldigten viele Gegenstände gefunden, die auf die Ausübung eines regen Drogenversandhandels hindeuteten.

Das Amtsgericht Pirna wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Pirna bestimmt.

Der Beschuldigte wurde in dieser Sache am 14.08.2019 vorläufig festgenommen und befindet sich seit 15.08.2019 in Untersuchungshaft.


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