Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus – 27. Januar:

27.01.2022, 16:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Gedenkstätte Großschweidnitz (© Geschäftsstelle Landesinklunsionsbeauftragter)

Blick auf Gedenktafeln in Großschweidnitz

Gedenkstätte Großschweidnitz (© Geschäftsstelle Landesinklunsionsbeauftragter)

Blick auf Gedenktafeln in Großschweidnitz

Blick auf Gedenktafeln in Großschweidnitz

Landesinklusionsbeauftragter gedenkt der »Euthanasie«-Opfer des Nationalsozialismus

Gemeinsam mit Ministerpräsident Michael Kretschmer hat der Landesinklusionsbeauftragte Michael Welsch am heutigen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus mit einem Besuch der Gedenkstätte Großschweidnitz der »Euthanasie«-Opfer des Naziregimes gedacht.

Über 5.500 Menschen erfuhren hier ein grausames Schicksal. Sie wurden als unwertes Leben medizinischen Versuchen und Hungerbehandlungen ausgesetzt und willkürlich ermordet.

In unserer heutigen, von Vielfalt geprägten Zeit mit der verfassungsmäßig verbrieften Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem Anspruch auf eine vollumfängliche, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist es unverzichtbar, sich ins Gedächtnis zu rufen, was sich im finstersten Abschnitt der deutschen Geschichte auch vor unseren Haustüren abgespielt hat.

»Diese Erinnerungen dürfen uns nicht verloren gehen«, so Michael Welsch am Rande der Veranstaltung. »Wir tragen alle die Verantwortung, dass sich so etwas nicht wiederholt. Gedenkstätten wie diese in Großschweidnitz sind gelebte Verantwortung.«

Der 27. Januar wird in der Bundesrepublik Deutschland als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. An diesem Tag wurde vor nunmehr 77 Jahren das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee befreit.


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