Raumverträglichkeitsprüfung für den mittleren Abschnitt der Elbe-Oberlausitz-Leitung abgeschlossen: Verknüpfung zweier Trassenkorridore bevorzugt
27.05.2026, 10:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die Raumverträglichkeitsprüfung für eine 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Großenhain/Nord und dem Dresdner Stadtteil Altwilschdorf abgeschlossen. Dabei wurden vier von der 50Hertz Transmission GmbH vorgeschlagene Trassenkorridore untersucht. Im Ergebnis ist eine Kombination aus zwei dieser Varianten am besten geeignet.
»Mehr als 800 Bürgerinnen und Bürger sowie 29 Träger öffentlicher Belange haben sich zu den Trassenalternativen geäußert. Für diese große Beteiligung und die vielen Hinweise, Anregungen und Bedenken sind wir sehr dankbar. Wir haben alle relevanten Positionen in unsere Bewertung einbezogen.« informiert Béla Bélafi, Präsident der LDS.
Der als Vorzugsvariante bewertete Korridor ist eine Kombination der Korridoralternativen A und D. Dieser Korridor umgeht Großenhain im Westen und Süden und führt in östlicher Richtung in den Raum Radeburg. Im Raum Radeburg schwenkt der Korridor nach Süden, folgt der Bundesautobahn 13 und endet in Altwilschdorf (siehe grün-schraffierter Korridor in der Karte).
Ein Verlauf der Trasse von Großenhain bis in das Gebiet um Radeburg entsprechend der Alternative D ermöglicht eine Bündelung mit teilweise bereits vorhandener Infrastruktur wie Freileitungen und Bahnlinien. Damit steht der Trassenkorridor im Einklang mit dem Trassenbündelungsgebot des Landesentwicklungsplans. Bisher unbelastete Gebiete würden von den Auswirkungen der Trasse in diesem Bereich weitgehend verschont bleiben.
Ein Verlauf der Trasse aus dem Gebiet um Radeburg in Richtung Süden entlang der Bundesautobahn 13 entsprechend der Alternative A steht ebenfalls im Einklang mit dem Trassenbündelungsgebot. Dieser Verlauf minimiert Beeinträchtigungen der Stadt Moritzburg als Tourismusstandort einschließlich des denkmalgeschützten Schlossensembles. Zudem trägt diese Variante dem Arten- und Biotopschutz in der Moritzburger Kleinkuppenlandschaft Rechnung.
Im weiteren Verfahren sind von der Vorhabenträgerin 17 raumordnerische Vorgaben zu berücksichtigen. Insbesondere ist in einem Suchraum um die Stadt Radeburg eine Verbindung zwischen den Trassenkorridoralternativen A und D zu prüfen.
Die raumordnerische Stellungnahme sowie die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der LDS im Bekanntmachungsportal unter der Rubrik »Infrastruktur/Raumordnung« abrufbar (https://t1p.de/pr3hl).
Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung bildet die Grundlage für die weitere Planung. Sie hilft, mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu entwickeln. Auf dieser Basis kann 50Hertz nun die nächsten Verfahrensschritte vorbereiten.
Hintergrund:
Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Rahmen des Gesamtprojektes Elbe-Oberlausitz-Leitung. Es dient der Verstärkung des Übertragungsnetzes in Ostsachsen und der Verbesserung der Transportkapazitäten zwischen dem Raum Dresden und der Oberlausitz sowie in Richtung Brandenburg. Die geplante Leitung weist eine Gesamtlänge von etwa 92 Kilometern auf und ist in drei räumliche Abschnitte unterteilt:
- westlicher Abschnitt zwischen dem Umspannwerk (UW) Streumen und einem vorgesehenen UW Großenhain/Nord,
- mittlerer Abschnitt zwischen einem vorgesehenen UW Großenhain/Nord und dem UW Altwilschdorf,
- östlicher Abschnitt zwischen dem UW Altwilschdorf und dem UW Schmölln.
Die vorliegende Raumverträglichkeitsprüfung betrifft den mittleren Abschnitt zwischen dem geplanten UW Großenhain/Nord und dem UW Altwilschdorf. In diesem Abschnitt ist der Neubau einer Trasse vorgesehen.
Verfahrensablauf:
Mit der Einreichung der vollständigen Verfahrensunterlagen am 19. August 2025 wurde die Raumverträglichkeitsprüfung eingeleitet. Die Verfahrensunterlagen wurden über das Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen vom 26. Oktober 2025 bis 27. November 2025 veröffentlicht. Zeitgleich erfolgte die Auslegung im Landratsamt Meißen und der Dienststelle Dresden der Landesdirektion Sachsen zur öffentlichen Einsichtnahme.
Die sechsmonatige Verfahrensfrist gemäß § 15 Abs. 1 Satz 3 ROG zur Erstellung der gutachterlichen Stellungnahme lief am 19. Februar 2026 ab. Auf Antrag der Vorhabenträgerin wurde die Raumverträglichkeitsprüfung über diese Frist hinaus fortgeführt. Mit Übersendung der gutachterlichen Stellungnahme an die Vorhabenträgerin am 19. Mai 2026 wurde das Verfahren abgeschlossen.
Die Raumverträglichkeitsprüfung ist dem folgenden Planfeststellungsverfahren vorgelagert. Ihr Gegenstand ist die Beurteilung der raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen/Maßnahmen, die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen sowie eine überschlägige Umweltverträglichkeitsprüfung.